Edgar Franke neuer Opferbeauftragter der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat heute Professor Dr. Edgar Franke, MdB, zum Beauftragten 
der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von 
terroristischen Straftaten im Inland bestellt.

Edgar Franke wird damit zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen der 
Betroffenen von terroristischen inländischen Straftaten. Im Falle eines 
hoffentlich nicht eintretenden Terroranschlags wird es - unbeschadet der 
bestehen bleibenden Zuständigkeiten der Länder - seine Aufgabe sein, sich um 
die Opfer und Hinterbliebenen zu kümmern. Er wird als Kontaktvermittler zu 
allen mit einem Terroranschlag befassten Behörden des Bundes und der Länder 
dienen und Unterstützung vermitteln. Darüber hinaus wird er die Betreuung der 
Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz fortsetzen.

Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley: "Die Bundesregierung 
steht Menschen in unserem Land zur Seite, die furchtbares und sinnloses Leid 
durch einen Terroranschlag erfahren. Mit dem ständigen Opferbeauftragten haben 
Betroffene künftig sofort einen zentralen Ansprechpartner, der sich um all ihre 
Fragen und Anliegen kümmert. Edgar Franke ist mit seiner persönlichen 
Biographie und politischen Erfahrung genau der Richtige für diese Aufgabe."

MdB Edgar Franke betonte: "Der Staat ist in der Verantwortung, seine Bürger vor 
Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da er der 
Träger des Gewaltmonopols ist und auch sein muss. Dazu gehört nach meiner 
festen Überzeugung auch, dass der Staat in der Verantwortung ist, sich um die 
Opfer und Hinterbliebenen von Terrorattentaten zu kümmern.

Ein Terroranschlag kann das Leben von Menschen in vielerlei Hinsicht zerstören. 
Zurück bleiben häufig schwerverletzte oder traumatisierte Menschen. Opfer und 
Hinterbliebene brauchen in dieser unendlich schwierigen persönlichen Situation 
Rat und Unterstützung.

Mir geht es als Opferbeauftragter darum, verloren gegangenes Vertrauen der 
Bürger in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Ich glaube, es ist von zentraler 
Bedeutung, dass betroffene Opfer und Hinterbliebene von Straftaten eine 
zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene haben."

Zur Person:

Edgar Franke ist Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Nach dem 
Studium der Politik- und Rechtswissenschaften arbeitete er beim Bundesverband 
der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (jetzt BUK) und war Rektor 
und Professor an der Hoch-schule der Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad 
Hersfeld, wo er noch heute einen Lehr-auftrag hat. Der 58-jährige Jurist aus 
Hessen promovierte im Kommunalrecht, von 1999 bis 2009 war er direkt gewählter 
Bürgermeister der Stadt Gudensberg. Seit 1976 ist Franke SPD-Mitglied, seit 
2009 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 
Schwalm-Eder/Frankenberg.

Hintergrund:

Mit der Einrichtung des Amtes eines ständigen Opferbeauftragten setzt die 
Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, zentrale Strukturen 
auf Bundesebene zu schaffen, um künftig Opfern im Terrorfall sofort einen 
direkten Ansprechpartner an die Seite zu stellen. Die Maßnahme geht auf den 
Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und 
Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, Herrn 
Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, zurück, dessen Aufgabe am 31. März 2018 
endete.

Der ständige Opferbeauftragte der Bundesregierung wird seine Tätigkeit 
unabhängig durch-führen und organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz angesiedelt sein.

Attachment: PM_Opferbeauftragter Franke.pdf
Description: PM_Opferbeauftragter Franke.pdf

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