NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 40/18 | 17. APRIL 20018
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Umwelt/EU/Recht
NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum
Bialowieza-Urwald
Tschimpke: Gefahr für einen der letzten Urwälder Europas erst einmal
gebannt
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Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg im Hauptsacheverfahren der
EU-Kommission gegen Polen wegen der Rodung des Bialowieza-Urwalds
(Rechtssache C-441/17). 
 
„Die Richter stellen eindeutig fest, dass das Abholzen rechtswidrig
ist. Diese Entscheidung zieht hoffentlich einen endgültigen
Schlussstrich unter den lange währenden Rechtsstreit“, so NABU-Präsident
Olaf Tschimpke, „Die Gefahr für einen der letzten ursprünglichen
Urwälder Europas, der Heimat für viele selten gewordenen Tier- und
Pflanzenarten ist, wie des Europäischen Bisons, scheint damit
glücklicherweise erst einmal gebannt.“
NABU Umweltrechtsexperte Raphael Weyland: „Wieder einmal musste ein
Gericht – zusammen mit vielen engagierten Umweltaktivisten vor Ort – die
Achtung des EU-Umweltrechts sicherstellen. Gerade die
Zwangsgeld-Androhung hat sich im Verfahren als effektiv bewiesen.
Hiervon sollte die EU-Kommission in Zukunft noch viel stärkeren Gebrauch
machen. Es ist für eine an dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete EU
nicht hinnehmbar, dass Mitgliedstaaten meinen, EU-Umweltrecht missachten
zu können.“ 
 
Der NABU hat selbst gegen Deutschland mehrere Beschwerden bei der
EU-Kommission wegen Missachtung des EU-Umweltrechts erhoben. Bereits
seit 2014 beklagt er den unzureichenden Grünland-Schutz, seit 2017 die
unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, außerdem fehlende
Verträglichkeitsprüfungen bei Projekten wie dem Folienspargelanbau.
 
Der Bialowieza-Urwald wurde von Polen im Jahr 2007 als
Natura-2000-Gebiet gemeldet. Damit unterliegt er den Bestimmungen der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Diese verbietet zwar nicht
pauschal wirtschaftliche Betätigung, verlangt aber, dass der Schutz des
Gebiets dabei berücksichtigt werden muss. Seit 2012 betreibt Polen
massive Abholzung in dem Gebiet. Im Jahr 2016 hat die EU-Kommission
daher ein Vertragsverfahren gegen Polen eröffnet. Um ein vollständiges
Abholzen des Urwalds zu verhindern, hat sie im Jahr 2017 ergänzend
vorläufigen Rechtsschutz beim EuGH beantragt und ein Zwangsgeld
androhen lassen – ein bisher wenig genutztes Instrumentarium auf
EU-Ebene.
 
Weitere Infos zum EuGH-Verfahren im NABU-Blog:
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/eugh-urteil_bialowieza/


Für Rückfragen:
Raphael Weyland, NABU Umweltrechtsexperte, Tel. +32 (0)30.2280 0830, 
E-Mail: raphael.weyl...@nabu.de
 
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