22. Mai 2018
Nr. 13/18

DAV begrüßt Musterfeststellungsklage

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Musterfeststellungsklage 
für ein geeignetes Instrument, auch wenn er ein Konzept bevorzugt hätte, dass 
sich am KapMuG ausrichtet. Anders als im KapMuG sieht der Gesetzentwurf eine 
Parallelität von Musterfeststellungsklageverfahren und Individualklageverfahren 
vor. Ausgesetzt werden die Individualklageverfahren lediglich dann, wenn der 
Kläger seine Ansprüche im Klageregister anmeldet. Dadurch bleibt das Risiko 
divergierender Entscheidungen bestehen.

"Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt - wer zuerst kommt, wird 
der Musterkläger - sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten 
Musterkläger auswählen darf. Daher muss auch der einzelne Betroffene zur 
Musterfeststellungsklage befugt sein und als Musterkläger in Betracht kommen", 
erklärt Dr. Rupert Bellinghausen, Mitglied des Ausschusses Zivilrecht und 
Vorsitzender der DAV-Arbeitsgruppe "Sammelklage". Außerdem sollte das 
Musterfeststellungsverfahren nicht nur auf das Verhältnis Verbraucher - 
Unternehmer beschränkt werden.

Vielmehr sollte die Musterfeststellungsklage nicht nur Verbrauchern offen 
stehen. Von Masseschadensereignissen können auch andere Akteure, wie etwa 
Unternehmen, betroffen sein. Auch diese sollen den neuen Klageweg nutzen 
können. Gerade für Unternehmen wäre dies ein bedeutender Schritt.

Um möglichst in einem einzigen Musterfeststellungsverfahren sämtliche 
Feststellungsziele zu einem gleichen Lebenssachverhalt klären zu können, 
sollten diese gebündelt werden können. Auch der beklagten Partei sollte daher 
die Möglichkeit eingeräumt werden, das Verfahren um Feststellungsziele zu 
erweitern. Wichtig ist ferner eine Zuständigkeitskonzentration der Verfahren 
vor einem Gericht. Musterfeststellungsverfahren sollten nur am allgemeinen 
Gerichtsstand des Beklagten erhoben werden können. Schließlich müssen das 
Verhältnis der Musterfeststellungsklage zum UKlaG und KapMuG sowie 
kollisionsrechtliche Fragen geklärt werden.
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