22. Mai 2018 Nr. 13/18
DAV begrüßt Musterfeststellungsklage Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Musterfeststellungsklage für ein geeignetes Instrument, auch wenn er ein Konzept bevorzugt hätte, dass sich am KapMuG ausrichtet. Anders als im KapMuG sieht der Gesetzentwurf eine Parallelität von Musterfeststellungsklageverfahren und Individualklageverfahren vor. Ausgesetzt werden die Individualklageverfahren lediglich dann, wenn der Kläger seine Ansprüche im Klageregister anmeldet. Dadurch bleibt das Risiko divergierender Entscheidungen bestehen. "Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt - wer zuerst kommt, wird der Musterkläger - sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten Musterkläger auswählen darf. Daher muss auch der einzelne Betroffene zur Musterfeststellungsklage befugt sein und als Musterkläger in Betracht kommen", erklärt Dr. Rupert Bellinghausen, Mitglied des Ausschusses Zivilrecht und Vorsitzender der DAV-Arbeitsgruppe "Sammelklage". Außerdem sollte das Musterfeststellungsverfahren nicht nur auf das Verhältnis Verbraucher - Unternehmer beschränkt werden. Vielmehr sollte die Musterfeststellungsklage nicht nur Verbrauchern offen stehen. Von Masseschadensereignissen können auch andere Akteure, wie etwa Unternehmen, betroffen sein. Auch diese sollen den neuen Klageweg nutzen können. Gerade für Unternehmen wäre dies ein bedeutender Schritt. Um möglichst in einem einzigen Musterfeststellungsverfahren sämtliche Feststellungsziele zu einem gleichen Lebenssachverhalt klären zu können, sollten diese gebündelt werden können. Auch der beklagten Partei sollte daher die Möglichkeit eingeräumt werden, das Verfahren um Feststellungsziele zu erweitern. Wichtig ist ferner eine Zuständigkeitskonzentration der Verfahren vor einem Gericht. Musterfeststellungsverfahren sollten nur am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten erhoben werden können. Schließlich müssen das Verhältnis der Musterfeststellungsklage zum UKlaG und KapMuG sowie kollisionsrechtliche Fragen geklärt werden. _______________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129, PR-Assistentinnen: Katrin Schläfke, Tel. 030 726152149, Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139, Fax: 030 726152-193 Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> Mit den besten Grüßen Swen Walentowski stellv. Hauptgeschäftsführer Pressesprecher ____________________ Deutscher Anwaltverein PR-Referat Rechtsanwalt Swen Walentowski stellv. Hauptgeschäftsführer Pressesprecher Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel. +49 30 726152-129 walentow...@anwaltverein.de<mailto:walentow...@anwaltverein.de> PR-Assistentin: Manja Jungnickel Tel. +49 30 726152-139 Fax +49 30 726152-193 www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> facebook.com/deutscheranwaltverein<http://www.facebook.com/deutscheranwaltverein> twitter.com/anwaltverein<http://www.twitter.com/anwaltverein> Sichern Sie sich schon jetzt Ihr Ticket! [cid:83F4ADB8-5EE3-4617-9685-9E92B600E725@fritz.box]<http://www.anwaltstag.de/> Mehr Infos unter: anwaltstag.de<http://www.anwaltstag.de/>
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