GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG | 1. JUNI 2018
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Umwelt/Meeresschutz
NABU und WWF: OVG Greifswald lehnt Baustopp von Nord Stream 2 ab
Entscheidung gegen Naturschutz und Beteiligungsrecht der
Naturschutzverbände
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Berlin/Greifswald –  Zwei Wochen nach Beginn der Baggerarbeiten in der
Ostsee hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Antrag des NABU auf
einen vorläufigen  Baustopp für die umstrittene Gaspipeline Nord Stream
2 abgelehnt. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
 
„Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Es ist ein
schwarzer Tag für den Naturschutz, wenn den privatwirtschaftlichen
Interessen von Nord Stream 2 Vorrang vor dem Schutz bedrohter Arten und
Lebensräume eingeräumt wird. Auf der Grundlage eines aus unserer Sicht
rechtswidrigen Beschlusses werden Schutzgebiete in der Ostsee zerstört.
Nord Stream 2 hat erfolgreich auf die Kostenkarte im Falle eines
Baustopps gesetzt. Offensichtlich wiegt Geld mehr als die Natur. Wir
werden die Entscheidung jetzt prüfen. Gleichzeitig bestätigt das Urteil,
dass der Rechtsstreit in der Hauptsache völlig offen ist. Das würde bei
einer erfolgreichen Klage des NABU bedeuten, dass die Pipeline
zurückgebaut werden muss. Ein unkalkulierbares Risiko für die am
Projekt beteiligten Firmen.“
 
Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von
Nord Stream 2 eingereicht. Ein Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes
Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai
erlaubt. Daher sah sich der NABU gezwungen, eine zusätzliche
Zwischenverfügung zu beantragen, sozusagen einen Eilantrag im
Eilverfahren. Dieser ist jetzt abgelehnt worden. Das Gericht
argumentiert mit der Komplexität des Verfahrens und behandelt dabei
maßgebliche Fragen des Rechtstreits noch gar nicht. Drei Monate nach
Eröffnung des Verfahrens.
 
Die Entscheidung ist auch deshalb nur schwer nachzuvollziehen, weil nur
wenige Tage nach Beginn der Baggerarbeiten massive Verschmutzungen durch
Schmierfette im Baugebiet aufgetreten sind. Es wurden Proben vom
Staatlichen Umweltamt genommen und die Polizei ermittelt. Es gilt als
sicher, dass Nord Stream 2 der Verursacher ist. 
 
NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff: „Die Verunreinigungen an den
Stränden des Greifswalder Boddens sind ein klares Alarmsignal und
zeigen, welche Risiken das Projekt Nord Stream 2 für Mensch und Umwelt
bringt. Die heutige Entscheidung macht uns betroffen, da die  möglichen
Folgen für Mergelriffe und Wasserpflanzen, Schweinswale und Meeresenten
noch schwerer wiegen können. Erstaunlich ist auch, dass das Gericht den
überholten Argumenten von Nord Stream 2 zur Energiesicherheit folgt
anstatt auf führende Energiexperten zum Beispiel des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung zu hören, welche die Gaspipeline für
energiepolitisch falsch halten. Jetzt hoffen wir  auf eine andere
Entscheidung im Hauptsacheverfahren.“
 
Im Hauptsacheverfahren kritisiert der NABU neben den schädlichen
Umweltauswirkungen auch Fehler im Genehmigungsverfahren, so sind zum
Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen unvollständig. Zusätzlich wird
auf die noch ausstehenden Genehmigungen in anderen
Ostsee-Anrainerstaaten hingewiesen.
 
Die Klage des NABU wird fachlich und finanziell vom WWF Deutschland
unterstützt.
Jochen Lamp, Leiter des WWF-Ostseebüros: „Wir sind entsetzt über das
Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht. Sie schwächt den
Stellenwert des Meeresnaturschutzes. Wenn man bei wirtschaftlich
wichtigen Vorhaben zunächst den Schaden zulässt und ernsthafte Prüfungen
erst stattfinden, wenn Umweltschäden nicht mehr repariert werden können,
verschlechtert man Naturschutzstandards gravierend. Dies wird auch die
Entscheidungen in Dänemark und Schweden beeinflussen, deren
Genehmigungen für das Projekt noch ausstehen.“
 
Mehr Informationen auf: www.stopptnordstream2.de 
 
Für Rückfragen:
 Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Mobil +49 (0)152.09202205,
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