DAV nachhaltig enttäuscht über Verschleppungstaktik beim Thema Haftentschädigung

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und 
Notar Ulrich Schellenberg

Auch der Bundesrat vermochte es heute nicht, sich auf konkrete 
Wiedergutmachungsmaßnahmen für zu Unrecht Inhaftierte zu einigen. Diese 
Verschleppungstaktik, die seit Jahrzehnten auf Kosten der Opfer staatlicher 
Fehler gefahren wird, ist aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich. Politische 
Ränkespiele werden hier auf dem Rücken Unschuldiger ausgetragen.

Zuletzt war im Bundesrat eine Initiative Berlins und Hamburgs auf Erhöhung der 
Tagespauschale für Nicht-Vermögensschäden von derzeit 25 Euro auf 50 Euro 
maßgeblich an Bayern gescheitert - heute stellte der Freistaat erfolgreich 
einen eigenen Antrag im Bundesrat: Die Bundesregierung möge einen Gesetzentwurf 
für eine "deutliche Erhöhung" der Pauschale vorlegen. Die Zuständigkeiten 
werden unbeirrt hin und her geschoben - zu Lasten der Opfer staatlicher Fehler 
und unter Verkennung eines rechtsstaatlichen Gebots der Wiedergutmachung.

In dieser Woche hatten sich schon die Landesjustizminister bereits zum zweiten 
Mal für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen 
ausgesprochen. Ob und wann all diesen Lippenbekenntnissen je konkrete Maßnahmen 
folgen werden, steht in den Sternen. Allgemeine Absichtserklärungen und 
komplexe Bürokratie helfen weder den Betroffenen dabei, ihr Leben nach einem 
unrechtmäßigen staatlichen Eingriff halbwegs normal wiederaufnehmen zu können - 
und erst recht stärkt es nicht ihr Vertrauen in einen humanen Rechtsstaat.

Für Rückfragen steht der DAV-Präsident gern zur Verfügung.

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Mit freundlichen Grüßen

Swen Walentowski
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