Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ hat 
begonnen

Am heutigen 20. Juni 2018 wurde in Berlin der Diskussionsprozess 
„Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ eröffnet.

Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums hatte das 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rund 80 
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertreterinnen und 
Vertretern von Behindertenverbänden, Berufs- und weiteren im Betreuungswesen 
tätigen Verbänden, des Betreuungsgerichtstages e.V., den kommunalen 
Spitzenverbänden und den Ländern eingeladen. Ziel des Prozesses ist es, durch 
Änderungen im Betreuungsrecht die Qualität der rechtlichen Betreuung durch 
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts zu verbessern und gleichzeitig 
sicherzustellen, dass rechtliche Betreuung dann – aber auch nur dann - 
angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.

Hierzu erklärt Frau Staatssekretärin Christiane Wirtz:

„Ein übergeordnetes Ziel des vor uns liegenden Reformprozesses muss die 
Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie der Betroffenen sein, so 
wie es auch die UN-Behindertenrechtskommission vorsieht. Das gilt für das 
Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung.“ 

Gleichzeitig richtete sie den Appell an Länder und Kommunen, das BMJV 
konstruktiv bei dem anstehenden Reformprozess zu unterstützen und Mittel und 
Wege zu suchen, gemeinsam einen Schritt hin zu mehr Qualität im Betreuungswesen 
für die Betroffenen zu gehen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll das Betreuungsrecht unter 
Berücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des BMJV durchgeführten 
Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur 
Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ 
reformiert werden. Die hierfür notwendigen Gesetzesänderungen sollen in einem 
interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess vorbereitet werden, 
der bis Ende 2019 laufen wird. 

Die nach der Sommerpause beginnende fachliche Beratung erfolgt in vier 
Facharbeitsgruppen, die sich mit den folgenden Themenfeldern beschäftigen 
werden: „Stärkung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuerauswahl, der 
Betreuungsführung und der Aufsicht“, „Betreuung als Beruf und die Vergütung des 
Berufsbetreuers“, „Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation 
der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht“, „Rechtliche Betreuung und 
„andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)“. 
Die Ergebnisse werden dann in zwei weiteren Sitzungen des Plenums vorgestellt 
und erörtert. Zudem sollen während des Diskussionsprozesses zwei Workshops mit 
von rechtlicher Betreuung Betroffenen als „Selbstvertreter/innen“ durchgeführt 
werden, die es diesen ermöglichen sollen, ihre Erfahrungen und Erwartungen 
niedrigschwellig in den Prozess einzubringen. 

Das BMJV wird Ende 2019 in der abschließenden Plenumssitzung Bilanz ziehen und 
dann entscheiden, welche Gesetzgebungsvorschläge es auf den Weg bringen wird. 
Die Frage der Vergütung von Berufsbetreuern soll - dem Koalitionsvertrag 
entsprechend – allerdings möglichst zeitnah angegangen werden.

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