NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 74/18 | 22. JUNI 2018
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Umwelt/EU/Vogelschutz
NABU begrüßt EuGH-Urteil, dass Finkenjagd auf Malta illegal ist
Miller: Ein klares Signal an alle EU-Länder, dass die
Vogelschutzrichtlinie nicht willkürlich aufgeweicht werden darf
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Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das gestern vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) ergangene Urteil, dass die Ausnahmeregelung Maltas,
die den Fang von Finken erlaubt, gegen die europäische
Vogelschutzrichtlinie verstößt und damit illegal ist.
 
Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das Urteil ist ein
wichtiger Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in
Europa. Damit wird ein langjähriger Streit beendet und ein klares Signal
an alle anderen EU-Länder gesendet, dass die Vogelschutztrichtlinie
nicht willkürlich durch einzelne nationale Regierungen aufgeweicht
werden kann. Malta versucht seit Jahren, die EU-Vogelschutzrichtlinie
durch großzügige Ausnahmeregelungen zu umgehen. Jetzt hat das Gericht
klargestellt: Die strengen Auflagen für Ausnahmen vom geltenden
Jagdverbot werden nicht erfüllt. Die Finkenjagd auf Malta mit Netzen und
Fallen ist damit illegal.“
 
NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: „Die Regierung von Malta steht
nun in der Pflicht, das EuGH-Urteil schnell umzusetzen. Eine weitere
Finkenjagdsaison darf es nicht mehr geben. Die EU-Kommission muss neben
der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische
Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen: den
Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den
Frühjahrsabschuss von Wachteln. Diese Ausnahmegenehmigungen öffnen
der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor und machen eine Kontrolle der
Schutzbestimmungen fast unmöglich. Zudem gibt es immer wieder zahlreiche
Fälle, bei denen während der üblichen Jagdsaison im Herbst geschützte
Arten illegal geschossen werden. Es gibt also noch viel zu tun.“


Hintergrund:
Der NABU unterstützt seit vielen Jahren seinen Partner BirdLife Malta
bei seinem Kampf gegen das Töten und Fangen von Zugvögeln in Malta. Dazu
gehört neben der Zusammenarbeit mit den Behörden zur Bekämpfung von
Wilderei auch die politische Arbeit gegen dubiose Ausnahmeregelungen,
die eigentlich verbotene Jagdpraktiken legalisieren. Seit 2014 hatte
BirdLife Malta neben anderen Umweltorganisationen systematisch Beweise
und Argumente gesammelt, die belegen, dass die maltesische
Finkenfang-Genehmigung keineswegs den strengen Ausnahmebedingungen der
EU-Vogelschutzrichtlinie entspricht. 
 
Mehr Infos: www.NABU.de/finkenfang
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