DAV: Der Führerschein ist kein Universal-Druckmittel!
Statement von Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied des Ausschusses 
Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV)

"Wieder einmal soll der Führerschein als Druckmittel in Fällen herhalten, die 
mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Wie zuvor schon im Kontext von 
Steuersündern oder allgemein Straffälligen wird nun auch für 
Unterhaltsschuldner die Möglichkeit diskutiert, vermeintliche 
Zahlungsunwilligkeit mit Fahrverboten zu ahnden: Familienministerin Giffey ist 
der Auffassung, wer nicht zahle, müsse laufen. So einfach ist es jedoch nicht.

Durch den Anknüpfungspunkt des Kindesunterhalts wird auf emotionales 
Verständnis gesetzt - und nur im Nebensatz erwähnt, dass es lediglich um 
Rückzahlungsansprüche des Staates geht. Der streckt den Alleinerziehenden den 
Unterhalt nämlich vor.

Fahrverbote als allgemeine Sanktionsmöglichkeit außerhalb von 
Verkehrsstraftaten sind abzulehnen. Zum einen erzeugen sie bei verschiedenen 
Personenkreisen eine enorm unterschiedliche Druckwirkung, was unter dem Aspekt 
der Gleichbehandlung bedenklich ist: Den Berufskraftfahrer oder den Pendler aus 
der Provinz trifft eine solche Aussicht ungleich stärker als jemanden aus der 
Großstadt mit guter ÖPNV-Vernetzung. Finanzstarke Personen - also gerade die, 
die zahlen könnten, aber nicht wollen - können viel leichter auf Taxis oder 
Fahrdienste zurückgreifen und werden dadurch privilegiert. Zum anderen muss 
stark bezweifelt werden, ob die Polizei die Ressourcen für die Überprüfung 
solcher Maßnahmen aufbringen kann."


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