NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 120/18 | 6. NOVEMBER 2018

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Umwelt/Recht

NABU: Neues Gesetz zur Planbeschleunigung macht es möglich,
Umweltschäden zu vertuschen

Miller: Gesetz ist ungeeignet, große Bauvorhaben naturverträglich und
hochwertig zu planen

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Berlin – Das Gesetz zur Planbeschleunigung, das am 9. November den
Bundestag passieren soll, ist nach Einschätzung des NABU völlig
ungeeignet, das Ziel einer schnelleren, qualitativ hochwertigen Planung
zu erreichen. Weil die schlechte Planung großer Vorhaben rechtlich
angreifbar ist, verbuchen Umweltverbände in Verwaltungsgerichtsverfahren
oft Erfolge. „Logisch und konsequent wäre es, die Planung so zu
verbessern, dass langwierige Verfahren vermieden werden. Stattdessen
soll nun ein Gesetz verabschiedet werden, das hilft, Umweltschäden zu
vertuschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Versäumnisse bei der Planung
nun auch noch gesetzlich legitimiert werden“, sagt Leif Miller,
Bundesgeschäftsführer des NABU. 

 

Gleichzeitig würden Umweltverbände durch das Gesetz daran gehindert,
eine unzureichende Planungspraxis wirkungsvoll rechtlich überprüfen zu
lassen. Dabei ist mit der Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen der
ungehinderte Zugang zu Gerichten sowie eine adäquate Information und
Beteiligung der Öffentlichkeit in umweltrelevanten Angelegenheiten auch
von Deutschland völkerrechtlich anerkannt worden. „Das Gesetz ist der
maximale Rückschritt für die Verbandsbeteiligung“, so Miller. 

 

Dass zudem diskutiert wird, im Gesetzestext mit der Fehmarnbeltquerung
ein konkretes Projekt zu benennen, zeige, wie Vorhaben zukünftig
möglichst störungsfrei abgewickelt werden sollen, obwohl sie
ökologisch höchst umstritten sind. „So ein Vorgehen kennt man
allenfalls aus politischen Systemen, deren Ansprüche an Demokratie,
Transparenz und Beteiligung weniger ausgeprägt sind“, so Malte Siegert,
Fehmarnbelt-Experte des NABU.

 

Der NABU fordert ein besseres Planfeststellungsrecht. Dieses beinhaltet
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände,
unabhängige Planfeststellungsinstanzen und Gutachter sowie eine
ernsthafte Prüfung möglicher Alternativen. Siegert: „Andernfalls bleibt
der Schutz von Natur, Umwelt und Bevölkerung nur ein politisches 
Lippenbekenntnis.“


Weitere Informationen zu den Hintergrundmaterialien des NABU zur
geplanten Gesetzesnovelle: www.nabu.de/planungsbeschleunigung  
 
Für Rückfragen:
Malte Siegert, NABU-Fehmarnbelt-Experte, Mobil +49 (0)173-937 32 41,
E-Mail:sieg...@nabu-hamburg.de 
 
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