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From: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle) <zentr...@sfv.de> Sent: Friday, November 23, 2018 5:15 PM To: zentr...@sfv.de Subject: [sfv-PM] Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher Klimapolitik P R E S S E M I T T E I L U N G Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Das verlangt dem Weltklimarat (IPCC) zufolge Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden. Gleichzeitig sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller gehen (s.u. Hintergrund). Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen - und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt. Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die genannten Ziele. Zumindest an diesen einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen müssen sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten lassen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten - bereits sehr gefährlichen - 2-Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten. Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz verklagt Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND, erklärt: Der BUND hat sich als Teil seines internationalen Netzwerkes Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens effektiv umsetzt. Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht zeitnah. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives Menschenrechtsproblem - er steht nicht im politischen Belieben der jeweiligen Mehrheit. Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat. Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten): https://www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm Pressekontakt: - Felix Ekardt, Tel. 0341/ 49 27 78 66, felix.eka...@uni-rostock.de - Wolf von Fabeck, sfv-fab...@gmx.de - SFV-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 0241-511616 Zum Interview steht zur Verfügung: Prof. Volker Quaschning, volker.quaschn...@htw-berlin.de Weitere Statements der Kläger finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/statements_von_klaegern_der_verfassungsklage_wegen _unzureichender_deutscher_klim.htm -- Informationen zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Der SFV ist ein Umweltschutzverein, der sich aus Klimaschutzgründen für die rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Sonnen- und Windenergie - national und weltweit - einsetzt. Dabei setzt der SFV insbesondere auf eine nationale Vorreiter-Rolle Deutschlands statt auf zähe internationale Verhandlungen. 1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt, die im Jahr 2000 in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) übernommen wurde, nachdem sie als Aachener Modell in verschiedenen deutschen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert wurde. Heute kämpft der SFV gegen den unnötigen Ausbau zusätzlicher Ferntransportleitungen, gegen die fortschreitende Demontage des EEG und insbesondere für die massive Markteinführung dezentraler Langzeitspeicher. Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786 zentr...@sfv.de, www.sfv.de Twitter: @sfv_de www.facebook.com/sfv.de Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr Vereins- und Spendenkonto: Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019 BIC: GENODED1PAX IBAN: DE16370601931005415019 Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter www.sfv.de/artikel/datenschutzerklaerung.htm ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Ende der weitergeleiteten Nachricht. Alle Rechte bei den Autor*innen. Unverlangte und doppelte Zusendungen bitte ich zu entschuldigen! Das gelegentliche Versenden von E-Mails durch mich ist eine rein private und persönliche - und niemals berufliche oder wirtschaftliche - Tätigkeit. Ich nutze Ihre E-Mail-Adresse für keine anderen Zwecke und speichere keine weiteren Daten außer dem zugehörigen Namen/Organisation. Ich gebe niemals Daten weiter und lösche auf jede Bitte sofort. 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