NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 127/19 | 27. NOVEMBER 2019
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Umwelt/Bauen
NABU: Beschleunigte Bauverfahren gefährden Naturschutzziele
Miller: Unzerstörte Flächen im Außenbereich schützen - Keine
Verlängerung von Paragraph 13 b Baugesetzbuch
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Berlin – Der NABU spricht sich gegen die Pläne Nordrhein-Westfalens
aus,  beschleunigte Bauverfahren in den Außenbereichen auch in Zukunft
zu ermöglichen.  Über einen entsprechenden Antrag will der Bundesrat am
Freitag per „sofortiger Sachentscheidung“ kurz vor dem Ablaufdatum
entscheiden. Konkret geht es dabei um den zum Jahresende auslaufenden
Paragraph 13b des Baugesetzbuches, den der NABU entschieden ablehnt. 
 
„Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen die Artenvielfalt
weiter unter Druck, Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume
verloren. Wir gefährden unsere Naturschutzziele, wenn die Außenbereiche
ohne ausgiebige Prüfung immer schneller bebaut und versiegelt werden“,
sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Bundesregierung wollte
den Flächenschwund bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag begrenzen. „Wir liegen
heute bei 60 Hektar täglich. Der Zersiedlungs-Paragraph 13 gehört
abgeschafft.“
 
Der NABU appelliert deshalb an Bund und Länder, den §13b BauGB zum
Jahresende ersatzlos auslaufen zu lassen und der Ressource Boden endlich
eine stärkere Wertschätzung entgegen zu bringen. „Statt Siedlungen in
die Fläche aufzublähen, sollten die gesetzlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich stärker
zu nutzen und so dem Credo Innen- vor Außenentwicklung zu entsprechen“,
so Miller weiter.
 
Der §13BauGB wurde 2017, damals entgegen des Bundesratsbeschlusses, mit
dem Ziel kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und die Flüchtlingskrise
zu bewältigen, eingeführt. Er ermöglicht Gemeinden eine unkompliziertere
Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich im beschleunigten
Verfahren, also „auf der grünen Wiese“. Das beschleunigte Verfahren kann
ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung, ohne Verpflichtung gleichwertige
Ausgleichsflächen für die Natur zu schaffen und ohne Umweltprüfung
durchgeführt werden. Aus NABU-Sicht bietet das geltende Baurecht bereits
ausreichend Möglichkeiten zum Bauen im Außenbereich. 


Wie mehrere Studien und eine Auswertung des Bundesinnenministeriums
inzwischen belegen, verfehlt Paragraph 13b sein ursprüngliches Ziel, 
schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, klar. „Statt den angespannten
Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen zu entspannen, werden in über 85
Prozent der Fälle Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum gebaut.
Das ist kein Beitrag, um den Wohnungsmangel für alle
Bevölkerungsschichten zu beseitigen und schafft auch keine
Unterkünfte für Geflüchtete“, so NABU-Siedlungsexperte Stefan
Petzold.  Die Folgen für die Natur sind jetzt schon verheerend: Momentan
wird in Deutschland für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen jede Minute die
Fläche eines durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstücks benötigt.
Dabei dauert es 2.000 Jahre bis zehn Zentimeter fruchtbarer Boden
entstehen kann.  Zudem werden Landschaften zerschnitten und Lebensräume
zerstört. Dörfer wachsen in die Fläche, während die Dorfkerne veröden. 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen wirbt in der Begründung des
Gesetzesvorschlages um die Zustimmung des Bundesrates mit der
„Handlungsempfehlung der Baulandkommission“, einem einberufenen
Expertengremium, welches die Fortsetzung des §13b empfiehlt. Diese
bereits durch das Bundesinnenministerium verbreitete Fehldarstellung
entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Empfehlungen der
Kommissionsmitglieder. Der Dokumentation der Sitzungen ist zu entnehmen,
dass diese zu keinem einheitlichen Meinungsbild kamen und lediglich eine
Evaluierung der Anwendungsfälle des 13b empfehlen. Die Empfehlung einer
Verlängerung entstammt einzig den in der Kommission vertretenen
Bundestagsabgeordneten und Landesbauminister. 
 
Mehr Infos: Thesenpapier des NABU und weiterer Umweltverbände
https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2019-10-25_Thesenpapier_BauGB_update.pdf


Für Rückfragen:
Stefan Petzold, NABU-Siedlungsexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1646,
E-Mail: stefan.petz...@nabu.de





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