NABU-PRESSESTATEMENT | 12. FEBRUAR 2020
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Umwelt/Abfall
NABU: Neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft greift deutlich zu kurz
Miller: Hersteller müssen verpflichtet werden, Recyclingmaterial
einzusetzen
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Berlin – Die Verabschiedung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz
in der heutigen Kabinettssitzung kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer
Leif Miller:
 
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung stärkere Akzente bei
Abfallvermeidung, Produktverantwortung und öffentlicher Beschaffung
recycelter Produkte setzen will. Der vorliegende Novellenentwurf greift
aber deutlich zu kurz. Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele.
Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt
nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird. Es kann
nicht sein, dass das Gesetz erlaubt, 2035 noch über ein Drittel unserer
Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Das ist keine
Kreislaufwirtschaft. Kreislauffähige Produkte bekommen wir nur durch
Herstellerverantwortung. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das Unternehmen
zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren. Hersteller müssen außerdem
verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.“
 
Für Rückfragen:
Sascha Roth, NABU-Umweltschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1660,
E-Mail: Sascha r...@nabu.de
 
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