NABU-PRESSESTATEMENT | 12. FEBRUAR 2020 ________________________________________________________________ Umwelt/Abfall NABU: Neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft greift deutlich zu kurz Miller: Hersteller müssen verpflichtet werden, Recyclingmaterial einzusetzen ________________________________________________________________ Berlin – Die Verabschiedung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz in der heutigen Kabinettssitzung kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung stärkere Akzente bei Abfallvermeidung, Produktverantwortung und öffentlicher Beschaffung recycelter Produkte setzen will. Der vorliegende Novellenentwurf greift aber deutlich zu kurz. Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird. Es kann nicht sein, dass das Gesetz erlaubt, 2035 noch über ein Drittel unserer Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Das ist keine Kreislaufwirtschaft. Kreislauffähige Produkte bekommen wir nur durch Herstellerverantwortung. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren. Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.“ Für Rückfragen: Sascha Roth, NABU-Umweltschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1660, E-Mail: Sascha r...@nabu.de ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NABU-Pressestelle Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1958 | -1588 Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: pre...@nabu.de Sollten Sie keine Pressemeldungen mehr von uns erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden: www.NABU.de/presseabo-abbestellen ( http://www.nabu.de/presseabo-abbestellen)
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