Längere Unterbrechung von Strafprozessen in der Corona-Krise
Gesetzliche Regelung tritt heute in Kraft und gilt für ein Jahr: Unterbrechung der Hauptverhandlung für drei Monate und zehn Tage möglich Die in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, nach der strafgerichtliche Hauptverhandlungen während der Corona-Krise für längere Zeit unterbrochen werden können, tritt am heutigen 28. März 2020 in Kraft. Damit können Gerichte Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durchgeführt werden können. Bislang dürfen Hauptverhandlungen nur für drei Wochen, und wenn sie länger als zehn Verhandlungstage angedauert haben, für einen Monat unterbrochen werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt dazu: "Die Coronakrise stellt auch die Justiz vor große Herausforderungen. Strafprozesse mit vielen Beteiligten in den Gerichtssälen können in nächster Zeit kaum stattfinden. Wir stellen sicher, dass die Prozesse nicht platzen und von neuem beginnen müssen, wenn eine längere Unterbrechung des Verfahrens unumgänglich ist. Dafür haben wir in kürzester Zeit eine Lösung geschaffen." Fragen und Antworten zur Unterbrechung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung finden Sie hier<https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Strafprozesse/Corona_Strafprozesse_node.html>. _______________________________________________________________________________ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de>
PM Unterbrechung Hauptverhandlung_Inkrafttreten.pdf
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