Längere Unterbrechung von Strafprozessen in der Corona-Krise


Gesetzliche Regelung tritt heute in Kraft und gilt für ein Jahr: Unterbrechung 
der Hauptverhandlung für drei Monate und zehn Tage möglich



Die in dieser Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, 
nach der strafgerichtliche Hauptverhandlungen während der Corona-Krise für 
längere Zeit unterbrochen werden können, tritt am heutigen 28. März 2020 in 
Kraft. Damit können Gerichte Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und 
zehn Tage unterbrechen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der 
Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durchgeführt 
werden können. Bislang dürfen Hauptverhandlungen nur für drei Wochen, und wenn 
sie länger als zehn Verhandlungstage angedauert haben, für einen Monat 
unterbrochen werden.



Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt dazu:

"Die Coronakrise stellt auch die Justiz vor große Herausforderungen. 
Strafprozesse mit vielen Beteiligten in den Gerichtssälen können in nächster 
Zeit kaum stattfinden. Wir stellen sicher, dass die Prozesse nicht platzen und 
von neuem beginnen müssen, wenn eine längere Unterbrechung des Verfahrens 
unumgänglich ist. Dafür haben wir in kürzester Zeit eine Lösung geschaffen."



Fragen und Antworten zur Unterbrechung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung 
finden Sie 
hier<https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Strafprozesse/Corona_Strafprozesse_node.html>.



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