NABU-Pressestatement | 17. JUNI 2020
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Umwelt/Ressourcen
NABU: Abfallverbrennung muss Teil des Emissionshandels werden
Miller: Die Verbrennung von CO2-haltigen Siedlungsabfällen muss
bepreist werden
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Berlin – Morgen debattiert der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats über
die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Dazu
kommentiert NABU-Geschäftsführer Leif Miller:
 
„Die Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland emittieren jährlich über
neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hiervon ist ein erheblicher Teil
fossilen Ursprungs. Allein im normalen Hausrestmüll befinden sich etwa
vierzig Prozent fossile Kohlenstoffanteile, insbesondere in Form von
Kunststoffabfällen. Es ist daher klar, dass die Verbrennung dieser
Abfälle unter den Emissionshandel fallen muss und Siedlungsabfälle
als Brennstoff einen CO2-Preis benötigen. Bei der Müllverbrennung gehen
nicht nur kontaminierte Abfälle, sondern auch Wertstoffe
unwiederbringlich in Flammen auf. Der hohe Anteil an Kunststoff im
Restmüll zeigt, dass es offensichtlich nach wie vor finanziell
attraktiver ist, Abfälle einfach zu verbrennen statt Strukturen zu
schaffen, in denen sie hochwertig recycelt oder im besten Falle ganz
vermieden werden. Eine Bepreisung der Abfallverbrennung leistet somit
nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zu einer
ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Der Bundesrat muss daher
klarstellen, dass Siedlungsabfälle unter die CO2-Bepreisung des BEHG
fallen.“
 
NABU-Studie zur Müllverbrennung:
http://www.NABU.de/muellverbrennung-studie




Für Rückfragen:


Dr. Michael Jedelhauser, NABU-Referent Kreislaufwirtschaft, 
Tel. 030 284 984 - 1662, E-Mail: michael.jedelhau...@nabu.de


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