PRESSEMITTEILUNG

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Videokonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen 
Union, 9. Oktober 2020
Wichtigste Ergebnisse

Zugang zur Justiz
Die Ministerinnen und Minister sprachen ihre politische Unterstützung für den 
Entwurf von Schlussfolgerungen zum Thema „Zugang zur Justiz – Nutzung der 
Chancen der Digitalisierung“ aus, der vom Vorsitz vorgelegt wurde. Diese 
Schlussfolgerungen müssen nun auf einer der nächsten Ratstagungen formell 
gebilligt werden.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Die Digitalisierung der Justiz ist eine große Chance, die wir jetzt in Zeiten 
der Pandemie ergreifen müssen. Die Digitalisierung kann uns helfen, den Zugang 
zu unabhängigen Gerichten jederzeit und für alle Bürgerinnen und Bürger 
sicherzustellen und unsere Verfahren effizienter zu gestalten. Beispielsweise 
kann künstliche Intelligenz Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit 
unterstützen und die Vergleichbarkeit und Qualität von Entscheidungen fördern. 
KI-Systeme müssen transparent, nachvollziehbar, sicher, überprüfbar und 
nicht-diskriminierend sein. Klar ist aber auch: Gerichtliche Entscheidungen 
dürfen nicht vollständig automatisiert werden. Die letzte Entscheidung muss 
immer in der Hand einer Richterin oder eines Richters liegen.“

In dem Entwurf von Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, 
die digitalen Instrumente für den gesamten Verlauf von Gerichtsverfahren 
stärker zu nutzen, und die Kommission aufgefordert, bis Ende 2020 eine 
umfassende EU-Strategie für die Digitalisierung der Justiz auszuarbeiten. 
Ferner wird darin festgestellt, dass digitale Kompetenzen im Justizwesen 
gefördert werden müssen, damit Richter, Staatsanwälte, Justizbedienstete und 
andere Angehörige der Rechtsberufe digitale Technologien und Instrumente 
wirksam und unter gebührender Achtung der Rechte und Freiheiten der Personen, 
die sich an die Justiz wenden, nutzen und anwenden können.

Grundrechte
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch mit dem Direktor 
der EU-Agentur für Grundrechte über die Bekämpfung von Antisemitismus und 
Hetze. Der Schwerpunkt der Diskussion lag darauf, wie das strafrechtliche 
Vorgehen gegen Antisemitismus verbessert werden kann.

Insbesondere berieten die Ministerinnen und Minister zusätzliche Maßnahmen, um 
Opfer, jüdische Gemeinden und sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft 
dazu zu ermutigen, antisemitische Vorfälle anzuzeigen, und um die Erfassung und 
Erhebung von Daten über Antisemitismus zu verbessern, damit wirksame 
Ermittlungen in Bezug auf antisemitische Straftaten gefördert werden.

Der Vorsitz stellte den Entwurf von Schlussfolgerungen zur Charta der 
Grundrechte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und dem digitalen 
Wandel vor. Im Anschluss an die Tagung wird der Vorsitz die Delegationen 
kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen.

Dieser Entwurf von Schlussfolgerungen soll einen Beitrag zur Debatte über den 
digitalen Wandel in der EU und zu der Frage leisten, wie sichergestellt werden 
kann, dass bei diesen technologischen Entwicklungen die Grundrechte der 
Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. In den Schlussfolgerungen wird der 
Schwerpunkt auf einen auf den Grundrechten basierenden Ansatz für künstliche 
Intelligenz gelegt, und es werden Leitlinien für die Würde des Menschen, für 
Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte 
vorgegeben.

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Nach einer Präsentation der Europäischen Kommission erörterten die 
Ministerinnen und Minister die justiziellen Aspekte der jüngsten EU-Strategie 
zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, insbesondere in Bezug auf 
die Vorbeugung und den Opferschutz. Sie bekundeten außerdem ihre breite 
Unterstützung für die Strategie der Kommission.

Die Beratungen konzentrierten sich auf zwei Fragen, die vom Vorsitz vorgelegt 
wurden: Die Rolle von Internetunternehmen und möglicherweise ihre 
Verpflichtung, Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern aufzudecken, 
zu melden und zu entfernen, und wie Opfer besser in die Lage versetzt werden 
können, die Entfernung von Bildern zu fordern und zu erreichen.

Elektronische Beweismittel
Der Vorsitz unterrichtete die Justizministerinnen und -minister über den 
aktuellen Stand bei den Gesetzgebungsvorschlägen zu elektronischen 
Beweismitteln; Ziel der Vorschläge ist es, den Zugang zu elektronischen 
Beweismitteln zu beschleunigen, unabhängig davon, wo sich die Daten befinden. 
Der Rat hat seine Verhandlungsposition in Bezug auf die Verordnung im Dezember 
2018 und in Bezug auf die Richtlinie im März 2019 festgelegt.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Für effektive grenzüberschreitende Ermittlungen brauchen wir die nötigen 
Instrumente. E-Evidence wird ein Meilenstein sein. Ich appelliere an das 
Europäische Parlament, sich zu positionieren, damit wir schnell in die finalen 
Trilogverhandlungen gehen können.“

Darüber hinaus erstattete die Europäische Kommission den Ministerinnen und 
Ministern Bericht über die laufenden internationalen Verhandlungen bezüglich 
elektronischer Beweismittel, zu denen die Verhandlungen über ein Abkommen 
zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über den grenzüberschreitenden 
Zugang zu elektronischen Beweismitteln und die Verhandlungen im Europarat über 
ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen gehören.

Europäische Staatsanwaltschaft
Die Kommission und die Europäische Generalstaatsanwältin informierten die 
Justizministerinnen und ‑minister über den Stand bei der Umsetzung der 
Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Derzeit werden noch 
Arbeiten in verschiedenen Bereichen durchgeführt. Das Ziel ist, dass die EUStA 
bis Ende 2020 vollständig aufgebaut ist und ihre Arbeit aufnehmen kann.

Sonstiges
Die Kommission brachte die Ministerinnen und Minister auf den neuesten Stand 
bezüglich des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-311/18 (die 
Rechtssache Schrems II), bei der es um die Übermittlung personenbezogener Daten 
an die Vereinigten Staaten geht.

Litauen forderte die Mitgliedstaaten auf zu erwägen, ob die EU in irgendeiner 
Form Maßnahmen ergreifen könnte, um die Auslieferung verurteilter Gefangener, 
die Bürger oder Bürgerinnen von Mitgliedstaaten sind und Gefängnisstrafen in 
Drittländern verbüßen, an ihren Herkunftsmitgliedstaat zu erleichtern.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr


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Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
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