Sehr geehrte Damen und Herren,


anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der 
strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im Deutschen Bundestag erklärt 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:



"Wir müssen der Realität ins Gesicht sehen: Drogenhandel, Schutzgelderpressung, 
Schmuggel und Korruption - bei diesen schmutzigen Geschäften geht es um sehr 
viel Geld. Durch Geldwäsche werden diese kriminellen Profite verschleiert und 
in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust.



Wir müssen die Täter zur Rechenschaft ziehen. Organisierte Kriminalität und 
schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt 
werden.



In Zukunft soll gelten: Ganz egal, aus welcher Straftat Vermögen erlangt wird - 
wer dieses Vermögen wäscht, der macht sich strafbar. Der neue 
Geldwäsche-Paragraf soll bereits greifen, wenn das Gericht zur Überzeugung 
gelangt, dass das gewaschene Vermögen irgendeinen kriminellen Ursprung hat. Es 
muss nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat genau das illegale 
Vermögen stammt. In Zukunft wird der Geldwäsche-Paragraf deshalb viel häufiger 
als bisher greifen.



Damit können wir Sand in die Maschinerie der organisierten Kriminalität werfen, 
illegale Geldflüsse austrocknen und die Bürgerinnen und Bürger besser vor 
kriminellen Machenschaften schützen."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr


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Bundesministerium der Justiz und
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