Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Lambrecht 
anlässlich der heute erzielten Einigung zur Mindestbeteiligung von Frauen in 
Vorständen:

"Frauen tragen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. 
Franziska Giffey und ich haben lange dafür gekämpft, dass sich das auch endlich 
angemessen in den Führungsebenen der Unternehmen abbildet. Es freut mich sehr, 
dass wir uns jetzt in der Koalition auf die Mindestbeteiligung von Frauen in 
Vorständen geeinigt haben. Damit geben wir qualifizierten und motivierten 
Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen. Das ist ein großer Erfolg für die 
Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die 
Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst."

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich am Abend auf 
wesentliche Punkte des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes geeinigt. Diese 
sehen erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. In 
Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr 
als drei Mitgliedern muss künftig ein Mitglied eine Frau sein. Für die 
Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde eine Aufsichtsratsquote 
von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. 
Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei 
den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für 
Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden. 

Dieses Ergebnis wird in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur 
abschließenden Entscheidung vorgelegt. Unmittelbar danach wird die 
Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, sodass 
der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen kann.

Mit besten Grüßen
Ihre Pressestelle
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