GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG | 26. NOVEMBER 2020
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Umwelt/Konsum
Amazon & Co. für illegalen Import umwelt- und gesundheitsschädlicher
Produkte zur Verantwortung ziehen
Offener Brief von Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden
an Bundesminister Altmaier, Schulze und Lambrecht 
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Berlin – Die Bundesregierung muss Online-Marktplätze für den Vertrieb
illegaler Produkte endlich zur Verantwortung ziehen. Dies fordert ein
breites Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden
sowie der Drogeriemarktkette Rossmann in einem Offenen Brief an
Justizministerin Lambrecht, Umweltministerin Schulze und
Wirtschaftsminister Altmaier. Anlass sind die bundesweiten
Rabatt-Aktionstage Black Friday und Cyber Monday am 27. und 30.
November. Auf Online-Marktplätzen wie Amazon, Joom oder Wish gibt es
massenhaft Produkte, die ein großes Sicherheitsrisiko für
Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen und Vorgaben zum
Umweltschutz nicht einhalten. Zudem ermöglichen die Online-Marktplätze
bei Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen, dass Vertreiber
regelmäßig gesetzliche Rücknahmepflichten boykottieren oder die
finanzielle Beteiligung an den Entsorgungssystemen verweigern. 
„Die Bundesregierung muss dringend festlegen, dass auch beim Vertrieb
über Online-Marktplätze immer ein verantwortlicher Akteur für
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland greifbar ist. Kommen
etwa Hersteller, Importeure oder Anbieter ihren Pflichten nicht nach,
müssen die Online-Marktplätze die volle Verantwortung für die bei
ihnen angebotenen Produkte übernehmen“, so die Organisationen. Den
offenen Brief zeichnen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche
Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Germanwatch, der
Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie die
Dirk Rossmann GmbH.
Die vom Bundesumweltministerium zur Überarbeitung des Elektro- und
Verpackungsgesetzes vorgeschlagene Prüfpflicht für Online-Marktplätze
stellt aus Sicht der Unterzeichner des Offenen Briefes zwar eine
Verbesserung dar, greift jedoch zu kurz. Die Marktplätze müssten dann
lediglich überprüfen, ob Hersteller von Elektrogeräten und Verpackungen
für eine ordnungsgemäße Entsorgung korrekt registriert sind. Ermöglichen
sie dennoch den Vertrieb solcher Elektrogeräte und Verpackungen zahlt
jedoch weiterhin niemand die Entsorgungsentgelte. Zudem sind die
Vertreiberpflichten nicht umfasst, sodass auf den Plattformen agierende
Händler weiterhin Rücknahme- und Informationspflichten ignorieren
können. Die falsche Entsorgung von schadstoffhaltigem Elektroschrott
und Batterien im Hausmüll oder in der Umwelt wird dadurch begünstigt.
Auch für Produkte mit zu hohem Schadstoffgehalt oder potentiell
lebensgefährlichen Schwachstellen muss es einen rechtlich belangbaren
Verantwortlichen geben. 
BDE und Rossmann weisen darüber hinaus auf den unfairen Wettbewerb
zwischen Einzelhandel und Online-Marktplätzen hin. Über die Plattformen
können außereuropäische Händler einfach Fälschungen und unsichere
Produkte nach Deutschland verkaufen. Gleichzeitig werden Kosten für eine
ordnungsgemäße Entsorgung von Produkten und Verpackungen illegal
umgangen. In Zeiten der Corona-Krise, die den stationären Einzelhandel
unter Druck setzt und zu einem Boom von Online-Handelsplattformen führt,
stellt diese Gesetzeslücke eine besondere Bedrohung für die Existenz
vieler rechtmäßig arbeitender Unternehmen dar.
 
Offener Brief gegen den illegalen Import über Online-Marktplätze:
www.NABU.de/illegale-importe
( http://www.nabu.de/illegale-importe) 
 
Für Rückfragen:
Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik, Tel. +49 (0)30.28 49
84-1660
E-Mail: sascha.r...@nabu.de
 
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