Gemeinfrei aber nicht gemeinsam? Stadt Mannheim klagt gegen @Wikimedia und@WikimediaDE: blog.wikimedia.de
weitere infos via museums-themen et al. >>> >>> http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/ >>> > >>> >>> Klaus Graf: Reproduktionen historischer Fotos - Kulturgut, keine Ware! >>> Rundbrief Fotografie N.F. 2, 1. Mai 1994, S. 17-21 >>> http://web.archive.org/web/20070609170246/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm >>> > > Kulturgut in Archiven, Bibliotheken oder Museen wird bewahrt, damit es > genutzt, also der Öffentlichkeit, den Medien oder der Wissenschaft zur > Verfügung steht. Angesichts der zunehmenden konservatorischen Probleme > gewinnen Nutzungsformen, die auf Reproduktionen oder > Vervielfältigungen basieren, mehr und mehr an Bedeutung. Hinsichtlich > der rechtlichen Ausgestaltung des Zugangs zu Kulturgut und der > Verwertung seines Informationsgehalts herrscht jedoch in den genannten > ABM-Institutionen nicht selten Unsicherheit vor, mitunter gepaart mit > der Vorstellung, die Betreuer der Kulturgüter könnten nach Gutdünken > dem Benutzer oder sogar Dritten vorschreiben, in welcher Weise > Kulturgut der Institution verwertet werden darf. Fundierte Kenntnisse > des Urheberrechts sind nicht allzu häufig anzutreffen. > > Angesichts der zahlreichen offenen Fragen hat eine 1994/95 geführte > Diskussion unter Bibliotheksjuristen, die noch dazu im Internet über > den Server des Deutschen Bibliotheks-Instituts ( Hauptseite der > Rechtskommission ) bequem zugänglich ist, exemplarische Bedeutung. > > In Bibliotheken erhält man bei der Benutzung von Handschriften in der > Regel einen sogenannten Verpflichtungsschein vorgelegt, der die > Veröffentlichung aus Handschriften von der Zustimmung der Bibliothek > abhängig macht und zugleich ein unentgeltliches Belegexemplar der > Publikation (Näheres zur Belegexemplar-Problematik, 1991/August 2000) > fordert. Der Bibliotheksjurist Jürgen Christoph Gödan hat für die > Rechtskommission des DBI diese Praxis kritisch unter die Lupe > genommen. Er hält diese üblichen Vorschriften der Benutzungsordnungen > von Handschriftenbibliotheken für in der Regel unzulässig. Jürgen > Zander und Ralf Michael Thilo haben dazu kritisch, ich selbst im > wesentlichen zustimmend Stellung genommen ( mein Beitrag im Volltext > beim DBI). > > ... > > die links im artikel zb der zum dbi tut halt nicht mehr. nicht mal via > archive org. schade. > s.a. http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/DBI ... rip.
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