Lieber Florian,

das mag seltsam sein, aber so sind die Foerderbedingungen des Landes NRW. Davon kann man von halten was man will.

Ich bin letztes Jahr selbst ueber diese Formulierung gestolpert. Mir wurde es (in einem anderen Kontext) mit dem Brain Drain (oder Wegzugs-)Symptom erklaert, das es in Berlin nicht gibt.

Uebrigens steht in der Aussschreibung: "oder Wohnsitz in NRW".

In Berlin kann man sich auf die Senatsstipendien uebrigens auch nur bewerben, wenn man einen Wohnsitz in Berlin hat.

Aber darum gings gar nicht, ich weiss.

Trotzdem einen schoenen Tag,
Inke


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