Am Sonntag, 29. Oktober 2006 um 18:31:45 Uhr (+0100) schrieb Andreas Broeckmann:
> Anfang November wird im Bundestag erneut ber die Novelle des > Urheberrechts beraten. Sollte das Gesetz wie geplant in dieser Form > Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wrde Autoren, > Journalisten und Knstler erhebliche finanzielle Einbu§en bei der > Vergtung ihrer Arbeit erfahren. Ich mchte Sie daher darum bitten, > dass Sie sich an einer Unterschriftenliste gegen die geplante *nderung > des Urheberrechts beteiligen, die in der kommenden Ausgabe der > Literaturzeitschrift EDIT verffentlicht wird. Das ist ein interessanter Diskussionsbeitrag - und deshalb hast Du ihn hier sicher eingeworfen. Doch wäre gerade hier auf dieser Liste zu diskutieren, ob er nicht überkommene und naive Vorstellungen von Medienwirtschaft und Urheberrecht fortschreibt. Zum Beispiel heißt es in der Stellungnahme des Journalistenverbands: "Im Mittelpunkt des Urheberrechts steht der Urheber." Das stimmt in der Theorie, kaum aber in der Praxis, in der die Vertretung dieses Rechts per Autorenvertrag exklusiv an Verlage und Medienkonzerne abgetreten wird. Die Unterscheidung von kontinentaleuropäischem "droit d'auteur" und angloamerikanischem Copyright (mit seinem veräußerlichen Urheberrecht) ist deshalb akademisch und in der Verlagspraxis irrelevant. "Das Urheberrecht dient dem Zweck, das Verhältnis des Urhebers (und seiner Rechtsfolgen) zu seinem Werk zu regeln, ihm den gerechten Lohn für seine schöpferische Leistung zu sichern." Der letzte Satz ist eine mutwillige Verdrehung der historischen Begründung sowie von Absicht und Wirkung des Urheberrechts. Mitnichten soll das Urheberrecht einen "gerechten Lohn" sicherstellen; es ist weder ein Arbeits-, noch ein Tarif- oder Mindestlohnrecht. Da fabriziert der DJV-Text Mythen, die sich aus sozialdemokratischen Wunschphantasien speisen. Das Urheberrecht wurde als Regulierung der Buchdruckindustrie erfunden und soll in seiner modernen Form schlicht Urhebern bzw. Rechteinhabern Kontrolle über die Reproduktion und öffentliche Verwertung von Werken geben. Als temporär gewährtes Monopol und als Teil eines größeren "intellectual property"-Systems (das auch Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- und Vertragsrecht einschließt), primär der Sicherung industrieller "assets" gegen globale Konkurrenz, also dem Rechtefundus von Medienindustrien sowie dem Verfahrens-Knowhow und den Markenzeichen sonstiger Industrien. In diesem Punkt stimmen jede intelligente "linke" materialistische Kritik und jede "rechte" oder "neoliberale" marktwirtschaftlich-nüchterne Sicht der Dinge völlig überein. Wer das Urheberrecht hingegen zum Autoren-Menschenrecht verklärt, lebt nicht in dieser Welt, sondern in einem humanistischen Wolkenkuckucksheim und faselt dummes Zeug. Die Urheberrechtsabgabe auf elektronische Geräte, um die es hier geht, ist zu guter (oder vielmehr: schlechter) letzt eng mit der GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer verwandt: In logisch hinkender Induktion von der Tatsache, daß man mit einem Gerät Rundfunk empfangen oder Buchtexte reproduzieren _kann_, wird unterstellt, daß man dies auch automatisch tut. Da vernetzte Computer nunmal Universalmaschinen sind und als solche auch die Funktion aller Publikationstechnik einschließen, läßt sich jeder potentielle Gebrauch noch mit einer Gebühr oder Steuer belegen. Da Netzcomputer zum Beispiel Daten nicht nur empfangen, sondern auch senden, sollte man konsequenterweise nicht nur Rundfunkempfangsgebühren, sondern auch Sendelizenzgebühren in Höhe von mehreren zehn- oder hunderttausend Euro pro Maschine und Jahr erheben. Und da sie Daten global versenden, müßten auch Zollgebühren für den Import und Export von Medien erhoben werden, GEMA-Pauschalen angesichts der Tatsache, daß Netzcomputer Audiodaten streamen können, VG Wort-Pauschalen auf das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Webseiten in den Browser-Cache, sowie Mehrwertsteuer auf Datenpakete, Berufsgenossenschafts-Abgaben und Haftpflichtbeiträge für psychosomatisch-traumatische Störungen, die von versandter Information potentiell verursacht wird, usw. usf. Noch fragwürdiger wird die Geräteabgabe schließlich bei freier Hardware, d.h. Hardware mit frei verwendbaren Bauplänen wie z.B. das Arduino-Board <http://www.arduino.cc>, die Freedom CPU <http://f-cpu.seul.org> und der OpenSparc-Prozessor <http://www.sun.com/processors/opensparc/> sowie der Graphikchip Manticore <http://icculus.org/manticore/>. Man stelle sich vor, es gäbe dementsprechend eine Urheberschutzabgabe auf jedes gekaufte oder heruntergeladene Computerprogramm, und welche Auswirkungen dies auf freie/Open Source Software hätte... Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn die Initiatoren und Unterzeichner des o.g. Appells in ihrem Bemühen, Autoren vor "schleichender Enteignung" zu schützen (in abermaliger Verwechselung von Urheber- und Eigentumsrecht), auch auf solche Forderungen verfallen würden. -F -- http://cramer.plaintext.cc:70 gopher://cramer.plaintext.cc
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