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n0name newsletter #122 So., 16.12.2007 12:40 CET *Inhalt/Contents* 1. Zug der Erinnerung Saarbruecken ---> Auschwitz 2. "Politik und Kultur der Erinnerung" Enzo Traverso: "Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit" 3. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82 4. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26 26 KB, ca. 8 DIN A4-Seiten ACHTUNG! Umlaute/Tippfehler ------------------------------------------------------------------------ 1. Saarbruecken-Mannheim-Frankfurt Leipzig-Dresden ---> Auschwitz Zuglaufplan der Deportationen ab 1. November 1943 Deutsche Reichsbahn ------------------------------------------------------------------------ | Ab|Zug |Ueber An Ab Zug | An |Verkehrstage| |----------------+----------------------------------+-----+------------| |11.45|Viehwaggon|Saarbruecken 1.18 1.30 DA-901| |ab 1.11.1943| |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Homburg 2.15 2.17 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Kaiserslautern 3.02 3.15 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Mannheim Hbf 5.05 5.35 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Darmstadt | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Frankfurt/Main/Sue 7.24 7.46 | | | |-----+-------- -+----------------------------------+-----+------------| | | |Hanau | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Fulda 9.53 10.00 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Burghaun 10.26 11.20 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Fassdorf 12.00 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Eisenach | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Gotha | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Erfurt 14.03 14.19 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Weimar | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Apolda 15.02 16.04 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Naumburg/Saale | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Weissenfels 16.58 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Leipzig | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Engelsdorf Mitte 18.21 19.05 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Wurzen 19.42 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Riesa | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | Dresden 21.36 22.53 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Dresden Neust Hoff 23.00 23.05 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Bautzen | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Goerlitz 1.37 1.55 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Kohlfurt 2.35 2.42 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Arnsdorf 4.31 4.48 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Koenigszelt 6.19 7.35 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Kamenz 9.13 9.23 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Neisse 10.13 10.23 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Cosel O.S. 12.16 13.05 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Heydebreck 13.15 13.46 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Kattowitz 15.26 15.36 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Myslowitz 15.53 16.07 | | | |-----+----------+----------------------------------+-----+------------| | | |Auschwitz |16.49| | ------------------------------------------------------------------------ siehe: http://www.german-foreign-policy.com/de/extra/11000kinder/berichte.php http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/ flyer_seite1.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6 http://www.german-foreign-policy.com/img/img_extra/elftausendkinder/ flyer_seite2.pdf?PHPSESSID=bru47viu7ob6t5qbajug16ksg6 http://www.zug-der-erinnerung.eu ------------------------------------------------------------------------ 2. Mo., 17.12., 19.30 Uhr / Salon "Politik und Kultur der Erinnerung" Monatliche Veranstaltungsreihe Enzo Traverso (Paris): "Gebrauchsanweisung fuer die Vergangenheit" Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Kulturwerk des BBK Traverso analysiert die Beziehungen zwischen kollektiver Erinnerung, Geschichtsschreibung und Erinnerungspolitik. Enzo Traverso lehrt Politikwissenschaft an der Universitaet "Jules Verne" in Amiens. Von ihm sind u. a. bisher erschienen: _Auschwitz denken_ (Hamburger Edition 2000), _Nach Auschwitz_ (Neuer isp-Verlag 2000) sowie _Moderne und Gewalt_ (Neuer isp-Verlag 2003). Er ist Mitglied der Ligue communiste révolutionnaire ------------------------------------------------------------------------ 3. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 82 Aus dem Zusammenhang gerissen wurde Roman an die Wand geschleudert. Es broeckelte. Zum Glueck sah Shisha alles und umhuellte ihn sofort mit einem Sigfried-Kondom. Teil 83 im n0name newsletter #123 ------------------------------------------------------------------------ 4. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 26 "Die Debatte um öffentliche Güter wird in den Wirtschaftswissenschaften seit Mitte der 50er Jahre geführt und wurde maßgeblich von Richard A. Musgrave _______________________________________________________________________ ignoring that of the many an whom the restrictions are imposed. Good alternatives include `Digital Restrictions Management' and `handcuffware"` (Stallman o. J.: o. S.). 101 und Paul A. Samuelson geprägt. In diesem sehr engen, wirtschaftswissenschaftlichen Kontext widmete sich die ökonomische Theorie der Frage, ob es bestimmte Ei-genschaften von Gütern gibt, die zu einer staatlichen Regulierung der Produktion oder des Angebots Anlass geben (Thiemeyer 1984: 73). Zwei zentrale Kriterien dafür, wann ein Gut ein öffentliches ist, wurden im Rahmen dieser Debatte ent- wickelt: a) Nicht-Ausschließbarkeit und b) Nicht-Rivalität im Konsum. Ersteres gilt, wenn Güter physisch so beschaffen sind, dass Nutzer entweder schwer oder gar nicht vom Gebrauch ausgeschlossen werden können, das zweite Kriterium gilt, wenn der Nutzen einer Person durch den Nutzen einer anderen Person nicht geschmälert wird. Das klassische Beispiel ist der Leuchtturm: Wenn das Licht des Leuchtturms strahlt, kann ein Schiff nicht davon ausgeschlossen werden, das Licht zu nutzen (vgl. Anton 2000: 9). Ebenso schmälert die Nutzung des Lichts durch ein Schiff nicht die Nutzung durch ein anderes, das Licht ist letzlich unendlich nutzbar, der Konsum verbraucht nicht sondern gebraucht." Eine halbwahre Analyse, denn Gebrauch von Licht verbraucht sehr wohl, naemlich Energie, seit der massenhaften Herstellung und Nutzung von Elektrizitaet vor allem elektrische Energie, die wiederum auf dem Verbrauch von diese Energie liefernden Stoffen beruht. Es ist nicht einfach so, dass auf der einen Seite ein reines Produkt-Produkt produziert wird um es dann auf der anderen Seite als reines Konsumgut zu _ge-brauchen_. "Weitere öffentliche Güter sind dieser Lesart zufolge Landesverteidigung, Wissen, Luft usw. (Martens/Hain 2002; Martens 2002). Öffentliche Güter zählen in der ökonomischen The-orie zu einer der Ursachen für Marktversagen. Im Falle eines öffentlichen Gutes sei es für den Markt nicht möglich, Gewinne zu machen, da die Konsumenten nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden könnten. Der Markt sei in diesem Falle nicht in der Lage, das entsprechende Gut auf die billigste und effizienteste Weise anzubieten. Obgleich es zur Definition solcher öffentlicher Güter zwei klare Kriterien gibt, ist es in der ökonomischen Literatur umstritten, welche Güter nun als öffentlich gelten können oder nicht (siehe Oettle 1984), abgegrenzt wird das „reine öffent-liche Gut", in welchem die beiden Kriterien eben „rein" vorkommen, während die Kriterien sonst eher gradueller Natur sind, das heißt, bei dem ein oder ande-ren Gut mal mehr mal weniger schwach oder stark ausgeprägt vorkommen. Da-her wird auch von „positionellen Gütern" gesprochen, Güter, welche in der Nutzung „rivalisieren", das heißt, deren Nutzung Qualitätseinbußen erzeugt, bei welchen der Ausschluss aber schwierig oder nur unter großem Aufwand zu ge-währleisten ist (vgl. Altvater 2003). Dies trifft auch auf sogenannte Common Pool Ressourcen zu. Darunter werden hauptsächlich natürliche Ressourcen wie Land-wirtschaft, Wälder, Fischgründe, Wasser, Weideländer usw. verstanden. Die Be-schäftigung mit solcherart Commons (dt.: Allmende) war eine Reaktion auf die von Hardin aufgestellte These der Tragedy of the Commons, wonach Gemeinei-gentum zwangsläufig zur Übernutzung der Ressourcen führen würde - das Dilem-ma der Allmende (s.u.). Autoren wie insbesondere Elinor Ostrom stellten in zahl-reichen empirischen Untersuchungen in Frage, dass nur private oder staatliche Zurverfügungstellung von Naturressourcen das „Dilemma" der Commons ver- 102 meiden könnten. Vielmehr zeigt sie, dass die kollektive, kooperative Organisati-on solcher Ressourcen durch lokal Betroffene eine nachhaltige Form der Verwal-tung und Nutzung von Naturressourcen (Ostrom 1999; Ostrom, et al. 2003) darstelle. Zu den Commons sind mittlerweile zahlreiche Studien erschienen, und der Gegenstand der gemeinschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten wurde über Natur- ressourcen24 hinweg ausgeweitet auf andere Bereiche, wie Räume, Straßen und eben das Internet.25 Mit dem Begriff der sogenannten „Global Public Goods" wollte man das Konzept der öffentlichen Güter auf die globale Dimension erweitern. Maßgeb-lich durch Publikationen aus dem Umfeld von UNDP26-Direktorin Inge Kaul hat der Diskurs Eingang gefunden in die Debatten über internationale Entwicklungs-zusammenarbeit. Kaul wollte mit der Erweiterung auf globale öffentliche Güter den Folgen und Begleiterscheinungen von Globalisierung besser entsprechen: „Globale öffentliche Güter — wie etwa Klimastabilität, Frieden und Sicherheit, oder die Kontrolle ansteckender Krankheiten — sind im Grunde lokale und nati-onale öffentliche Güter. Sie haben sich im Zuge der Öffnung staatlicher Grenzen globalisiert" (Kaul 2002: 21).27 Die Vertreter des Konzepts der öffentlichen Güter und der globalen öffentlichen Güter betonen durchaus, dass es hierbei nicht um ein physisch oder rein technisch zu bestimmendes Gut geht, sondern dass es sich um ein politisches, normatives Konzept handelt, welches jedoch auf Grund der Begrifflichkeit durchaus anschlussfähig ist an den Diskurs der herrschenden Volks-wirtschaftslehre und damit auch in der hegemonialen Welt der herrschenden Institutionen wie Weltbank, IWF usw. wirken können soll. Dieses politische und _______________ 24 „While the term 'the commons' has a positive emotional sound to it, it refers to a wide variety of concepts and events that can lead to so much analytical ambiguity that little progress is made in protecting what scholars wish to protect" (Ostrom/Hess 2001: 47). 25 In den neunziger Jahren ging es in der Rede über Commons nicht mehr nur um Natur-güter oder Landrechte, sondern es wurden städtische „Räume oder Straßen, Volksmu-sik, Müll, Car-Sharing, das Internet, Autobahnen, Staatshaushalte, Radio, ehemalige Militärbasen, der menschliche Genpool oder Sport unter der Überschrift der New Commons verhandelt. 'Reinventing des Commons' war das Thema der 5. Tagung der International Association for the Study of Common Property (IASCP) in Norwegen" (Rilling 2001: o. S.)." Konsequenterweise aufgefasst muesste das Global Commons-Konzept explodieren in alle Bereiche menschlichen Lebens hinein. Warum sollte ein Erfrischungsgetraenk nicht globales Allgemeingut und damit frei, das heiszt in diesem Horizont zunaechst fuer den Konsumenten kauffrei zugaenglich sein? In dieser Unmoeglichkeit global-/nationalstaatlicher Kontrolle ueber die Gueter, seine Produzenten und Konsumenten zeigt das Konzept seine Beschraenktheit. "26 United Nations Development Programme 27 Konkret äußert Kaul die Forderung, dass die globalen öffentlichen Güter von der in-ternationalen Gemeinschaft finanziert werden sollen, nicht aus den jeweiligen Haus-halten für Entwicklungszusammenarbeit, sondern aus den jeweils zuständigen Fach-ministerien. Eingehen sollen diese Gelder schließlich auf sogenannte „issue accounts" aus welchen die Finanzierung der Global Public Goods erfolgen soll (vgl. Kaul 2002). 103 hoch normative Konzept umgreift nicht nur Güter wie Naturressourcen, sondern wie bei Kaul gesehen auch Werte wie Würde, Frieden, Gerechtigkeit: Von `Gut' wird also nicht im dinglichen Sinne gesprochen, sondern im übertragenen Sinne von dem, was `gut' ist (Altvater 2003: o. S.). Bei der Bestimmung von öffentlichen Gütern sind demnach physische Kriterien und normative Ansprüche nicht scharf getrennt, beide Aspekte tauchen zugleich auf - sei es nun bei globalen oder loka-len öffentlichen Gütern oder bei Common Pool Ressourcen. Damit eignet sich dieses Konzept gut für die Anwendung auf Wissen, da dies als öffentliches Gut gilt (analytisch) und es allen Menschen zur Verfügung stehen soll (normativ). Obgleich das Konzept wie bereits erwähnt ein normatives ist, wird in der Debatte in aller Regel nicht einfach unbegründet eine bessere Welt herbei gewünscht. Im Gegenteil, die Forderung der Verfechter eines freien Informationsflusses bzw. des digitalen Wissensbestandes als öffentliches Gut legitimieren ihre Forderung, wie gezeigt, mit verschiedenen Argumenten. Darüberhinaus bieten sie auch Alterna-tiven an, wie die gewünschte Balance zwischen Individual- und Allgemeininteresse aussehen könnte. 3.3.2 Alternative Verwertungsmodelle digitaler Güter Dass Menschen, wenn sie mit ihrer geistigen Arbeit Geld verdienen wollen, auch auf das gesetzlich gewährte Urheber-, also Verwertungsrecht angewiesen sind, wird in den hier dargestellten Diskursen und Argumentationsfiguren nicht in Frage gestellt. Es soll die Balance gewahrt bleiben, das Copyright oder Urheberrecht soll „lockerer" gehandhabt28 oder ganz ersetzt werden durch andere Verwertungs-formen. So sind Smiers und van Schijndel z. B. der Meinung, dass Musiker auch mit Konzerten und Merchandising Geld verdienen können, sie erarbeiten gerade ein Konzept, wonach das Copyright ganz abgeschafft werden soll (Smiers/Schijndel 2005). Die wohl populärste Alternative zu restriktiven Kontrolltechnologien ist die Übertragung des Pauschalabgabemodells auf die digitale Sphäre, das heißt, neben den bestehenden Vergütungen für Kopiergeräte und Leermedien wird eine Pauschale auf Internetzugang vorgeschlagen, die der Internet-Diensteanbieter (ISP) zusammen mit seinen Gebühren einzieht und an eine neu zu gründende Online- _______________ 28 „Unless a creative work is copied directly there should be no copyright infringement. For example, if a song appropriates snippets from another song, there should be no infringement, or if a coffee shop plays the radio there should be no copyright infringe- ment. What may be required is an acknowledgment of the author in order to preserve a sense of indebtedness when possible, however the creative uses of a work will be left as free as possible" (Halbert 1999: 158; vgl. zu neuen Strategien in der Musikindustrie Haller 2005). 104" Wertender Kommentar: Die Alternativen zeigen klar, dass sie nur technische Aktualisierungen der Verfahren sind und die Profit-Verschiebungen innerhalb der Maerkte (Revenues wandern vom Label zum Live-Musikproduzenten, Beispiel: Madonna hat mehr Geldeinnahmen mit Konzerten als mit Tontraegern <- Verifizieren!). "Verwertungsgesellschaft abführt. Die Rechteinhaber müssen hier, wie bei den alten VGs auch, Mitglied der Online-VG werden und ihre Werke dort anmel-den, um von der Ausschüttung zu profitieren. Neu wäre, dass jedes Werk eine Kennung erhalten würde, die mit dem digitalen Werkstück verbunden wird. Mit-tels der Werk-ID ließe sich die Nutzungshäufigkeit der Werke zählen, und dies ginge in den Schlüssel ein, nach dem die Vergütungen an die Werkinhaber ausge-schüttet werden (privatkopie.net, et al. 2004). Einen anderen Weg hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) in einem im Februar 2004 vorgelegten White Paper aufgezeigt. Darin wird vorgeschlagen, dass die Inhaber von Musikverwertungs-rechten freiwillig die relevanten Rechte an ihren Katalogen einer Online-Verwer-tungsgesellschaft übertragen, die Nutzern gegen eine Pauschalvergütung Lizen-zen für Filesharing ausstellt (privatkopie.net, et al. 2004: 11). Dass Urheber in ihrer Abhängigkeit von Medienverlagen (Intermediäre) keine ausreichende Kom- pensation erhalten, ist ein Nebenschauplatz der Kritik an den Medienkonzernen. Autoren, Künstler, allgemein kreativ Schaffende würden in aller Regel unter Knebel-verträgen leiden (Röttgers 2000: 1248; Reinbacher 2004).29 Auch aus diesem Grund wird es als für die Urheber vorteilhaft angesehen, wenn sie die Intermediäre um-gehen und sich selbst vermarkten könnten (Grassmuck 2002b: 75). Folgende Zukunftsszenarien finden sich mitunter: „So gehört die Zukunft wohl eher den agilen - vielleicht als selbständige Free Lancers oder in kleinen, hochspezialisierten Teams tätigen - Information Brokers' als den traditi-onellen Grossverlagen, die in dem Maße, wie sie auf ihren erworbenen Exklusivrechten sitzen, immer mehr zu innovationshemmenden Publikationsverhinderungsanstalten wer-den" (Geser 2001: o. S.)." Nur, was meint hier innovationshemmend und was waere Innovation? "Auch freiwillige Bezahlmodelle wie das von der Technischen Universität Darm-stadt angebotene Portal FAIRtunes werden ausprobiert, u.a. zu Gunsten von Kundenfreundlichkeit, wie die Homepage verrät: _______________ 29 Hoeren beschreibt dies folgend: „Es ist bei weitem nicht so, als werde der Kampf um die Schranken auf Nutzer- und Urheberseite gleichgewichtig geführt. Zunächst ist zu beachten, daß diejenigen, die vollmundig auf den Schutz der Kreativität verweisen, nicht die Kreativen sind." Hoeren wendet hier eine buergerliche Kategorie an, die unterschlaegt, dass Produktionsprozesse des Musikgeschaefts, als Konglomerat aus Klang, Text, Image, Koerper, Bewegtbild, Sytle usw. hochkomplexe sind, die dem solitaeren oder auch im Team arbeitenden 'kreativen Urheber' in keinster Weise entsprechen. Der Urheber wird hier immernoch vom Gesamtzusammenhang der Produktion entkoppelt betrachtet, nein konstruiert. Die darauf folgende Unterscheidung in Kreativer und Verwerter uebersieht, dass geistige Arbeit NUR im funktionalen Kontext mit weiteren (Kapitalintensiven) Herstellungs- und Distributionsprozessen, moegen sie disparat und qua Vernetzung getrennt auftreten, Ergebnisse zeitigt, die zum Konsum fuehren. "Die Urheber selbst spielen in der Diskussion um das Urhe-berrecht in ganz Europa kaum eine Rolle. Mangels spezifischer Schutzbestimmungen zugunsten des Urhebers tritt dieser seine wirtschaftlichen Befugnisse meist vollständig an die großen Verwerter ab. Ein solcher Rechtebuyout wird durch die schon im 19. Jahrhundert brüchige Doktrin der Privatautonomie legitimiert. Auch das AGBG schützt den Urheber nicht davor, seine Verwertungsrechte pauschal dem Verwerter zur Nut-zung zu überlassen. Denn es fehlt dem UrhG ein Leitbild, das den Maßstab einer Inhalts-kontrolle bilden könnte. Und so berufen sich diejenigen auf die besondere Bedeutung des Urhebers, die diesen mit einem Federstreich aller wertvollen Rechte beraubt haben. 105 „FAIRtunes verzichtet komplett auf restriktive Maßnahmen durch ein Digital-Rights-Management-System und geht damit einen mutigen Schritt in Richtung eines kunden-freundlichen digitalen Musikmarkts. Zudem setzt das Portal auf eine transparente und faire Preisgestaltung, die auch freiwillige Bezahlmodelle miteinschließt."30 Allen voran wird natürlich immer wieder die Freie Software bzw. die Open Source Philosophie als Beispiel für die Offenheit von Wissen und Informationen hervor-gehoben. Angesichts der Tatsache, dass Freie Software und offene Standards das Erfolgsgeheimnis für die rasante Entwicklung des Internet waren, könne es auch für die Wirtschaft und für den Staat nur von Nutzen sein, die ursprünglich pro-vozierenden Organisations- und Distributionsformen wie einst Napster oder eben Freie Software „daran zu messen, inwieweit sie einen Beitrag dazu leisten, daß der Zugriff zum Wissen offen bleiben kann" (Kuhlen 2000: 17), damit würde auch der weltweite „digital divide” geschmälert werden können. Mit Freier Software seien große Chancen für die Länder des Südens gegeben, sich von der „hohe Kosten verursachenden Abhängigkeit von proprietärer (Microsoft-) Software frei-zumachen" (Günnewig/Becker 2004: 7).31 Eines der populärsten Beispiele für Alternativen zum herrschenden Urheberrechtssystem ist natürlich neben der GPL die maßgeblich von Lessig entwickelte alternative Lizenzierungspolitik der „Creative Commons" mit dem Label „some rights reserved" für Texte, Bilder, Audio- oder Videoproduktion. Hier gibt es eine Abstufung der Freiheitsgrade: von restriktiven Lizenzen bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen bzw. bei denen auf das Copyright ganz verzichtet wird (creativecommons 2004: o. S.). Man kann hier auf das urheberrechtlich geschützte Vervielfältigungsverbot verzichten, erhält aber gewisse Kontrolle über die Verwendung des Materials durch andere (Nennung des Namens oder ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist usw.) (vgl. Berry/Moss 2004). _______________ Diese Sklaventreiber verstecken sich hinter dem UrhG, um ihre eigene Nacktheit zu verbergen; denn die eigene Leistung der Verwerter wird im Urheberrecht allenfalls als Leistungsschutzrecht geschützt (siehe §§ 85, 87, 94 UrhG)" (Hoeren 2000: 12). 30 http://www.fairtunes.de/fairtunes/portal/home.do 31 Mitunter wird Open Source auch als Wettbewerbsvorteil im internationalen Konkur-renzkampf vor allem gegen die Vereinigten Staaten gepriesen, so beispielsweise der Grünen-Politiker Götz von Stumpfeldt: „Open Source stellt eine besondere Chance für die europäische Software-Branche dar. Zum ersten Mal gibt es hier ein Feld, in dem die USA nicht führend sind" (Stumpfeldt 2000: 48). 106" Ali Emas/Matze Schmidt Auf dieses OCR wie immer keine Gewaehr. Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006 Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca. 20 MB): http://wbk.in-berlin.de/wp_nuss/wp-content/uploads/2007/01/ lit_linksklein.pdf ======================================================================== Sie erhalten den n0name newsletter, weil sie da sind!/You get the n0name newsletter, because you are there! *Bitte weiterleiten!/Please forward!* (c) 1999-2007 n0name, die Autorinnen & Autoren und die Maschinen Unterstuetzt von XPECT MEDIA http://www.xpect-media.de Sponsored by FONDS Dank an >top e.V. ------------------- Ende des n0name newsletter #122 -------------------- -- GMX FreeMail: 1 GB Postfach, 5 E-Mail-Adressen, 10 Free SMS. Alle Infos und kostenlose Anmeldung: http://www.gmx.net/de/go/freemail
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