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||| PRESSEMITTEILUNG
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||| IG Kultur Österreich
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||| Kontrolliert die Kontrolleure!
||| Verwaltungshighnoon oder Licht am Ende des Tunnels der
Bürokratisierung?
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Studie „Gut sein besser werden. Kulturförderung als normative und
administrative Herausforderung“ von Tasos Zembylas und Meena Lang zum
Download unter:
http://igkultur.at/igkultur/kulturpolitik/1238582471
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Wenn es um die Vergabe von Fördergeldern geht, scheinen Probleme
zwischen den FördergeberInnen und FördernehmerInnen vorprogrammiert.
Und das obwohl Kulturinitiativen wie auch die Behörden selbst ein
kritisches Verhältnis zur Bürokratisierung entwickelt haben. Trotzdem
kommt es immer wieder zu Konflikten; so verklagte das freie Radio
Agora die Landesregierung Kärntens, weil sie eine mündlich zugesagte
Förderung 2 Monate nachdem die Veranstaltung über die Bühne gegangen
war, widerrief. Das Verfahren ist anhängig, der erste
Verhandlungstermin mit dem 28. April anberaumt.
Bekannterweise werden aus Krisen, so auch aus Verwaltungskrisen,
unterschiedliche Schlüsse gezogen. Die Steiermark hat nach dem
Herberstein-Skandal, bei dem über Jahre Fördergelder unsachgemäß
verwendet worden waren, nicht mit einer Überbürokratisierung für die
FördernehmerInnen reagiert, sondern sich selbst - der Landesregierung
- ein Kulturförderungsgesetz gegeben, das FördergeberInnen wie
FördernehmerInnen klare Verfahrensstandards vorlegt.
Kulturförderungsgesetze gibt es außer in Wien in allen Bundesländern
und in jedem Fall ist bei der Fördervergabe ausschlaggebend, ob die
Kriterien von Sachlichkeit, Willkürverbot oder Planungssicherheit
erfüllt werden. Mit der Veröffentlichung der Studie „Gut sein besser
werden. Kulturförderung als normative und administrative
Herausforderung“ von Tasos Zembylas und Meena Lang stellen die
Interessensgemeinschaften der Bundesländer und die IG Kultur
Österreich programmatische Forderungen an die Ebene der
Kulturverwaltung. Die Studie wurde am 25. März bei einer Veranstaltung
der IG Kultur Vorarlberg und der IG Kultur Österreich in Bregenz
präsentiert.
Die Frage ist laut Studie nicht ob, sondern wie der Staat, also auch
die hauptzuständigen Bundesländer, Kultur fördern: da geht es nicht
nur um Geldvergabe, es geht auch um den Dialog zwischen
Kulturschaffenden und ihrem Publikum und um den Dialog zwischen
Förderinstanzen und Kulturschaffenden, ohne den kulturpolitische Ziele
nicht erreicht werden können.
Schwerpunkt der Untersuchung war die Frage, wie das
Förderungsverfahren so weit wie möglich vereinfacht werden und wie es
so weit wie möglich präzis, sachlich und transparent gestaltet werden
kann.
Entscheidend für die Qualität der Kulturverwaltung sind unter anderen
folgende Bereiche:
1) Die Verfahrensdauer: Die Kulturverwaltung muss einen für sie
angemessenen Zeitraum für die Bearbeitung der Anträge für sich
beanspruchen, indes soll sie auf die Planbarkeit der beantragten
Projekte und auf die realen, kulturbetrieblichen Zwänge, denen die
FörderwerberInnen unterliegen, Rücksicht nehmen. Für die
EinreicherInnen und deren Planungssicherheit muss definitiv festgelegt
werden, bis wann die Behörde die Anträge erledigt.
2) Die Bewertung der Anträge: Unabhängig von den verlautbarten
Kriterien und der Zusammensetzung von Kunstkommissionen geht es darum,
dass die Entscheidungen und ihre Bewertungsgrundlage letztlich für die
Antragsteller/innen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind.
3) Die Überweisungsmodalität: Hier geht es um Verbindlichkeit und
Planbarkeit, um Zusatzkosten, wie etwa Zinsen für Bankkredite, zu
vermeiden.
4) Gendermainstreaming: Politik bewirkt immer etwas – auch im Hinblick
auf die Geschlechter-Asymmetrien. Die Richtung der Wirkungsweise muss
erforscht werden, um nötigenfalls, und es ist nötig, gegensteuern zu
können. Auch Artikel 7 der Bundesverfassung erfordert dies.
5) Die Förderhöhe: auch wenn es um eine Fehlbetragsfinanzierung geht,
muss die Förderhöhe so berechnet sein, dass vorhandene Arbeits- und
Sozialstandards nicht unterlaufen werden. Wichtig sind daher
Indexanpassungen und eine sachlich fundierte Förderquote bezüglich
beantragter Fördersumme und bewilligter Förderhöhe.
Die Studie macht deutlich, dass die Förderung von Kulturinitiativen
von zentraler Bedeutung ist: die meisten Initiativen pflegen einen
stärkeren Kontakt zu bestimmten Subgruppen und haben niedrige
Einstiegsschwellen für neues Publikum. Deshalb ist die Förderung der
Kulturinitiativen zukunftsweisend – auch wenn sie im Vergleich zu
klassischen Kunstsparten stiefmütterlich behandelt werden. Deswegen
heißt es auch heute aus der Krise die richtigen Schlüsse ziehen und
die Arbeit von Kulturinitiativen nicht unnötig mit Bürokratisierung
überfrachten und ihr Planungssicherheit zu bieten.
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bedeuten eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006
dürfen e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der
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