_______/ PRESSEMITTEILUNG

______/ Kulturrat Österreich


__/ Belastungspolitik auf dem Rücken der sozial Schwachen?
__/ Kulturrat Österreich fordert ein Ende der Politik hinter 
verschlossenen Türen!


_______/ http://kulturrat.at


Zwei Wochen nach der Präsentation des letzten Sparpakets ist nur soviel 
klar: Die österreichische Regierung bleibt solidarisch mit den Reichen ‒ 
sozialdemokratische Politik erschöpft sich auch weiterhin in der 
möglichst gleichmäßigen Verteilung sozialer und ökonomischer Belastungen 
auf die Mehrheit der Bevölkerung; gepfeffert mit einem gehörigen Schuss 
Kontrolle und Überwachung. Wirklich überrascht darüber ist kaum noch 
jemand ‒ höchstens davon, wie sehr Worte und Taten immer noch weiter 
auseinanderdriften können.

Eine Analyse der im Rahmen des Sparpakets geplanten Maßnahmen ist nach 
wie vor nur schwer möglich. Eines aber lässt sich sagen: Das 
angekündigte Gesamtpaket wirkt wenig durchdacht. Angekündigte Maßnahmen 
halten oft schon einfachen Fragen nach Möglichkeiten und Konsequenzen 
einer Umsetzung nicht stand.

Wie sieht es in den Bereichen Kunst, Kultur und Medien aus?

(1) Das Kunstbudget soll gleich bleiben, so heißt es zunächst. 
Nachschlag nach einer Woche: Die Ermessensausgaben müssen um 5% gekürzt 
werden. Das soll, so wird aus dem bm:ukk versichert, bei der internen 
Verwaltung eingespart werden. Dass diese Verwaltung aber zugleich durch 
Einstellungsstopp unter Druck gerät und jetzt schon an oder über der 
Grenze des Möglichen arbeitet und dass dies vermehrt durch die 
Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten in zu fördernde Strukturen 
passieren wird müssen, die ebenfalls aus dem Kunstbudget zu zahlen sind, 
bleibt elegant unausgesprochen. Nebenbei enthält das Kunstbudget seit 
Jahren steigende Förderungen für einzelne Großevents und Umbau bzw. 
Renovierung großer Häuser – das reale Budget für die laufende 
Kunstproduktion wird also beständig geringer.

(2) Das Ende von Mehrfachförderung durch eine „Förderpyramide“: Im 
Kunst- und Kulturbereich kommt eine solche Ankündigung einer 
fundamentalen Umkehr der bisherigen Förderpraxis gleich, denn bislang 
besteht, ob unausgesprochen oder tatsächlich in Förderbedingungen 
festgeschrieben, ohne Co-Förderung von anderen Gebietskörperschaften 
kaum eine Chance auf Finanzierung. Eine so tief greifende Änderung 
bräuchte vor allem eines: eine gute Vorbereitung unter Einbeziehung 
aller AkteurInnen. Davon ist aber nichts zu hören. Im Gegenteil 
verheißen vage Ankündigungen von unterschiedlichen Förderschwerpunkten 
auf den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden sowie die immer größeren 
Anforderungen an die transparente Förderabwicklung bei den Geförderten 
(nicht aber bei den FördergeberInnen) wenig Gutes.

(3) Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik: Die angekündigte 
Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Dienstverhältnisses – eigentlich 
abzielend auf „Saison“-Gewerbe – ist ein Anschlag auf die Einkommen all 
jener, deren Berufsfelder durch Kurzanstellungen und unterschiedliche 
DienstgeberInnen gekennzeichnet sind, so auch im Feld Kunst und Kultur, 
in dem Daueranstellungen schon lange eher Ausnahme als Regel sind. 
Besonders zynisch ist die ins Auge gefasste Grenze von zwei Monaten 
Anstellungszeit, ab der die Abgabe fällig werden soll. Denn das 
Überschreiten einer Beschäftigungsdauer von zwei Monaten (mindestens ein 
Tag mehr) ist umgekehrt jedoch erforderlich für einen dauerhafteren 
Verbleib in der ausgelagerten KünstlerInnenbetreung Team 4. Hier wird 
ein weiterer Interessenkonflikt zwischen DienstnehmerInnen und 
DienstgeberInnen manifestiert. Weitere angekündigte Einschnitte in 
diesem Bereich, wie etwa die praktische Abschaffung der 
Invaliditätspension, verbunden mit der Zuweisung bis dato 
Anspruchsberechtigter an die Arbeitsvermittlung des AMS sind eine 
prognostizierbare Katastrophe für die Betroffenen.

(4) Die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge der Selbstständigen: 
Anstatt im Bereich der Klein- und KleinstverdienerInnen unter den 
Selbstständigen endlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen 
Absicherung zu organisieren, kommt nun also eine weitere Belastung – 
quer durch alle Einkommenshöhen. Eine längst überfällige Abschaffung der 
Höchstbeitragsgrundlage steht dagegen nicht einmal zur Diskussion.

Alle Prognosen zeigen, dass es mit diesem Sparpaket nicht genug sein 
wird: Einmal Einsparen erfordert weiteres Einsparen, und die Rede vom 
Sparen ist bereits so wirkmächtig, dass jede Gegenposition automatisch 
der Lächerlichkeit preisgegeben ist. Die Folge sind direkte 
Lohnkürzungen (wie in Griechenland oder anderen „Krisenländern“), 
Null-Lohnrunden (wie hierzulande) und ein dramatisches Ausdünnen des 
sozialen Sicherheitsnetzes, gar nicht zu reden von den 
gesellschaftlichen Verlusten durch Kapitalisierung von Wissenschaft, 
Kunst, Kultur oder auch den öffentlichen Infrastruktureinrichtungen.

Dramatisch sind auch die demokratiepolitischen Verluste: Wer ein 
Sparpaket heimlich aushandeln muss ‒ weil eine öffentliche 
Auseinandersetzung über einen anstehenden Interessenausgleich nicht mehr 
möglich scheint ‒, handelt sich automatisch Aufwind für autoritäre 
Tendenzen ein. Wenn die Verluste des Kapitalismus wieder einmal 
großzügig jene tragen müssen, die ohnedies wenig haben, und 
offensichtlich keine vernünftige Erklärung dafür präsentiert werden 
kann, werden die einfachen Antworten auf die Frage, wer schuld daran 
ist, an Zugkraft gewinnen.

Im Sinne einer offenen Gesellschaft braucht es ein Ende der Sparpolitik, 
eine öffentliche Auseinandersetzung damit, wer Kosten zu tragen hat und 
warum. Es braucht ein angstfreies Basis-System für die soziale 
Sicherheit aller, die hier leben: Ein bedingungsloses existenzsicherndes 
Grundeinkommen!


_______/ Rückfragen:

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at



_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.

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