_______/ PRESSEMITTEILUNG

_______/ Kulturrat Österreich

__/ Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen
__/ ... und solche, die es werden wollen.

_______/ Eine Textserie des Kulturrat Österreich im laufenden Wahlkampf

__/ Heute: Der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds – ein Instrument 
mit vielen Hürden und beschränkter Wirkung
__/ Kulturrat Österreich fordert: Das KSVF-Gesetz muss endlich den 
realen Anforderungen angepasst werden!

_______/ http://kulturrat.at


Der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) wurde 2001 infolge der 
Reformen des österreichischen Sozialversicherungssystems in den 1990er 
Jahren eingerichtet. Der Fonds gewährt selbstständigen KünstlerInnen 
unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den 
Pensionsversicherungsbeiträgen, seit 2008 gegebenenfalls auch zu den 
Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen. Der maximal mögliche Zuschuss 
beträgt derzeit 1722 Euro/Jahr.

Das KSVF-Gesetz war von Anfang an als „kleine“ Lösung angelegt, die 
viele Hürden und einen beschränkten BezieherInnenkreis vorsieht. Rigide 
Einkommensgrenzen und ein enger, an der Produktion eines künstlerischen 
Werks orientierter Kunstbegriff stellen die größte Zugangsbeschränkung 
dar. Lehre und Vermittlung sind grundsätzlich ausgeschlossen – im 
Gegensatz etwa zur Handhabung der KünstlerInnensozialkasse in 
Deutschland. Zudem besteht durch die typischen stark schwankenden 
künstlerischen Karriereverläufe die Gefahr, mit Rückzahlungsforderungen 
konfrontiert zu sein, wenn die engen Zuschusskriterien in einem Jahr 
wider Erwarten nicht erfüllt werden.

Dem gegenüber steht das Faktum, dass laut der 2008 veröffentlichten 
Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen mehr als die Hälfte der 
befragten KünstlerInnen aus ihrer selbstständigen künstlerischen Arbeit 
Einkommen unter 5.000 Euro erzielen. Das für den Zuschuss geforderte 
Mindesteinkommen beträgt jedoch 4641,60 Euro (Wert 2013). Kein Wunder, 
dass nur eine stagnierende Zahl von ca. 4500 Künstler_innen pro Jahr 
Zuschüsse aus dem Fonds erhält. Zudem war bis dato fast ein Drittel 
aller BezieherInnen mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, die in 
aufwändigen Einzelfallprüfungen aufgearbeitet werden mussten bzw. 
müssen. Bei zwei Dritteln der Betroffenen ging es um das Unterschreiten 
der Einkommensuntergrenze aus selbstständiger künstlerischer Arbeit. Die 
Novellierung des KSVF-Gesetzes im Jahr 2008 brachte zwar kleine 
Verbesserungen, machte das Regelwerk aber noch komplizierter, sodass die 
Rückforderungsverfahren für viele KünstlerInnen nur mit professioneller 
Beratung zu bewältigen sind.

Die schwierigen Zugangsbedingungen haben andererseits die finanziellen 
Rücklagen des KSVF über die Jahre anwachsen lassen. Die vorhandenen 
Mittel kamen aber nicht den prekär arbeitenden KünstlerInnen zugute. 
Bereits 2003 stellte der Bund seinen Beitrag zum 
KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (von damals 3,3 Mio. Euro) ein. 
Seither bestehen die Einnahmen des KSVF – abgesehen von Rückzahlungen 
durch KünstlerInnen... – ausschließlich aus den Abgaben gem. 
Kunstförderungsbeitragsgesetz, die von gewerblichen BetreiberInnen von 
Kabelrundfunkanlagen sowie aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von 
beispielsweise Satellitenreceivern und -decodern zu leisten sind.

Erst 2011 stellten Abgeordnete beider Regierungsparteien endlich eine 
Reform des KSVF-Gesetzes in Aussicht mit dem Ziel, den Kreis der 
ZuschussbezieherInnen tatsächlich zu erweitern. Was 2012 folgte, war 
jedoch ein beschämender Kuhhandel. Im Tausch gegen die Aufhebung der 
2008 eingeführten sog. „Pensionsklausel“ (die potentielle und 
tatsächliche PensionsbezieherInnen aus dem KSVF-Zuschuss ausschloss) 
wurde die Höhe der Abgaben so drastisch gesenkt, dass sich das 
Fondsvermögen in den nächsten fünf Jahren um die Hälfte verringern wird 
– eine völlig unnötige Konzession an die Wirtschaft auf Kosten von 
Spielräumen zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden.

Der Kulturrat Österreich tritt seit Jahren mit einer Liste pragmatischer 
und leicht umsetzbarer Forderungen zur Verbesserung des KSVF-Gesetzes an 
die Politik heran. Das KSVF-Gesetz scheint jedoch ein politisch 
vermintes Feld, ein No-Go-Area für rational argumentative Erneuerung zu 
sein.

Daher fordert der Kulturrat Österreich mit Nachdruck:

__/ Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, Kultur- 
und Medienschaffende!
__/ Zuschüsse zur Pflichtversicherung auch für KleinstverdienerInnen!
__/ Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit 
als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem KSVF!
__/ Neufassung des KünstlerInnenbegriffs unter Einbeziehung von 
künstlerischer Lehre und Vermittlung!
__/ Keine rückwirkenden Eingriffe! Aufhebung der Option, bereits 
geleistete Zuschüsse des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds bei 
Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze bzw. Überschreiten der 
Höchsteinkommensgrenze zurückzufordern!
__/ Das KSVF-Vermögen muss den KünstlerInnen zugutekommen! Ökonomische 
Spielräume müssen zur Verbesserung der sozialen Lage der 
Kunstschaffenden verwendet werden!
__/ Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den KSVF!

__/ Das gesamte Forderungspaket des Kulturrats ist einzusehen unter:
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg


______/ Weitere Informationen

__/ KünstlerInnensozialversicherungsfonds (KSVF). In: 42 Monate IMAG ‐ 
eine Bilanz. Hg. Kulturrat Österreich, Wien, Dezember 2012
http://kulturrat.at/agenda/imag/materialien/42monate/ksvf

__/ Kuhhandel KünstlerInnensozialversicherungsfonds (KSVF): 
Pensionsklausel gegen Beschneiden des KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2012

__/ Übersicht zum Thema „Zehn Jahre KSVF“
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvf


______/ Das Sommer-Einmaleins für KulturpolitikerInnen
______/ Eine Textserie des Kulturrat Österreich im laufenden Wahlkampf

Der Kulturrat Österreich, der Zusammenschluss der Interessenvertretungen 
von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, rückt im laufenden Wahlkampf 
die Kulturpolitik als Querschnittsmaterie ins Blickfeld. Vierzehntägig 
wird daher je eines der derzeit drängendsten Problemfelder beleuchtet: 
AMS und Sozialversicherung, UrheberInnenrecht, Mobilität von 
KünstlerInnen, KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds, Kunst- und 
Kulturbudget.


______/ Rückfragen:

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at


_______/ Disclaimer:

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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