Am 10. Juli 2009 13:10 schrieb Tobias Wendorff
:
> Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
>
>> Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
>> passiert, ist egal!
>>
>
> Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
das ist Dir neu? Das ist doch ein alter Hut, st
Tobias Wendorff wrote:
> Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
> verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
> nicht erst vor 3 Jahren veröffentlicht wurde?
Der Urprungsposter sprach einfach von alten Landkarten. Ich bin daher
einfach mal davon ausgegangen
Mark Obrembalski schrieb:
>> Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist also, wenn der
>> Kartograph die Karte an seinen Chef liefert?
>
> Hä? Nö. Wieso?
Wann ist es eine Veröffentlichung? Erst, wenn es das Gebäude
verlässt? Wer sagt Dir denn, dass die angesprochenende Karte
nicht erst vor 3 Jah
Tobias Wendorff wrote:
> Mark Obrembalski schrieb:
>> Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
>> Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
>> vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft
sich
>> besser.
>
> Die Veröffentli
Mark Obrembalski schrieb:
> Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
> Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
> vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich
> besser.
Die Veröffentlichung bei Katasterwerken ist als
Tobias Wendorff wrote:
>
> Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht wurde?
Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen
Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl
vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft si
Jens Frank wrote:
>> Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk
>> bzw. den Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der
>> Todeszeitpunkt gilt.
>
> Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
> passiert, ist egal!
Yepp. Und was der Katasterb
Am Fr, 10.07.2009, 13:07 schrieb Jens Frank:
> Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren
> passiert, ist egal!
>
Nett! Dann auf in die Stadt- und Landesarchive :-)
___
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://l
Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff
:
> Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
>> Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
>
> Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
>
> Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw.
Hallo.
Am Freitag, 10. Juli 2009 schrieb Tobias Wendorff:
> Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
> Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
Wenn eine Schutzfrist einmal abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Er muss
innerhalb von
Am Fr, 10.07.2009, 12:48 schrieb Karl Eichwalder:
>
> Und die "alte", die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
> Eine solche "alte" "datenbank" ist für uns durchaus brauchbar.
>
So lange gibt es die Umsetzung, glaube ich, noch nicht :-)
_
Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski:
> Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind
> urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab
> dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.
Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlich
Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller:
> Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen.
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Tod
Am 10. Juli 2009 12:42 schrieb Tobias Wendorff
:
> Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
>
>> Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
>> zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
>> (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe inne
Tobias Wendorff wrote:
>> zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt
>> ist (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70
>> jahren), dann ist's ein anonym erschienenes werk.
>
> Das ist Unfug.
>
> Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschüt
"Tobias Wendorff" writes:
>> Und zu info: eine "datenbank" ist keine 70 jahre geschützt.
>
> 15 Jahre, dann kannst Du sie direkt neu erstellen und es fängt von vorne an.
Und die "alte", die man vielleicht auf CD oder sonstwo hat, ist frei.
Eine solche "alte" "datenbank" ist für uns durchaus bra
Tobias Wendorff schrieb:
> Das ist Unfug.
Soso. :)
> Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
> steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!
Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Anony
Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:
> Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
> zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
> (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
> ist's ein anonym erschiene
Am Fr, 10.07.2009, 08:22 schrieb Karl Eichwalder:
> Einzelheiten kann man unbedenklich aus datenbanken entnehmen.
Darüber habe ich schon mehrmals berichtet, aber wir hsben uns doch
entschlossen, in Talk-DE nicht mehr darüber zu schreiben :-)
> Und zu info: eine "datenbank" ist keine 70 jahre ges
Tobias Wendorff writes:
> Martin schrieb:
>> http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
>
> Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
> out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
> geschützt.
Einzelheiten kann man unbede
Tobias Wendorff writes:
>> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
>> 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
>> abgelaufen.
>
> Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an de
Martin Koppenhoefer writes:
>> Genauso spricht
>> nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.
>
> naja, ausser, dass evtl. ein anderes Höhenbezugssystem verwendet
> wurde. Geringe Abweichungen ergeben sich evtl. auch durch Erosion und
> andere Vorgänge (Abschmelzen der G
Karl Eichwalder wrote:
> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb
> der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
> abgelaufen.
Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass "bekannt werden" reicht.
Dafür gibt es an sich das Register anonymer und ps
Martin Koppenhoefer schrieb:
> Und wenn Du
> römische Aquädukte mit neuzeitlichen Wasserleitungen vergleichst (Rom
> wird z.B. immer noch von lediglich 3 übriggebliebenen antiken
> Aquädukten komplett mit Wasser versorgt), kommt man ins Grübeln, ob
> nicht doch was schief läuft heutzutage - einfach
Am 9. Juli 2009 18:40 schrieb Tobias Wendorff :
>> Archive sind nicht vollständig.
>
> Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
> selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...
ja, wenn Du Dir alte Messtischblätter (so ca. seit Beginn des 19. Jh,
also auch noch vor Kais
Martin schrieb:
> http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Das ist vermutlich Ähnlich zu den GeoGreif-Karten. Die sind auch
out-of-copyright, aber durch den Scan neu durch den Datenbankschutz
geschützt.
___
Talk-de mailing
Hallo
Wir haben etwas ähnliches hier auch gerade diskutiert:
http://www.mail-archive.com/legal-t...@openstreetmap.org/msg01502.html
Gruss
Martin
Ropino wrote:
> Hallo,
>
> ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
> nicht sicher.
>
> Wie steht es um die Nutzbar
Karl Eichwalder schrieb:
> "Tobias Wendorff" writes:
>
>> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
>> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
>> muss genau geprüft werden.
>
> Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt. Aber ich bin wirkl
Am 9. Juli 2009 18:24 schrieb Karl Eichwalder :
> "Tobias Wendorff" writes:
>> Wenn der Urheber unbekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
>> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
>> muss genau geprüft werden.
> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber
"Tobias Wendorff" writes:
> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
> muss genau geprüft werden.
Archive sind nicht vollständig.
Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhal
Bernd Wurst schrieb:
> Interessant wird es, wie du die Karten so scannen und orthorektifizieren
> kannst, dass du keine wesentlichen Verzerrungen bekommst. Das würde mich
> nämlich auch interessieren, habe auch noch ein paar alte Karten von vor 1930
> hier und mich bisher aus technischer Seite n
Martin Koppenhoefer schrieb:
> wobei selbst Seen und Flüsse sich ändern, vor allem in der Form / im
> genauen Verlauf, da der ja nicht selten vom Menschen beeinflusst wird.
Tja, die große OSM-Frage wieder: Qualität oder Quantität? Wollen wir
den See erstmal drinhaben und - wie von Dir beschrieben
Am Do, 9.07.2009, 08:00 schrieb Ropino:
> Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
> Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
> nicht vorhanden, somit greift "70 Jahre nach dem Tod des Urhebers" nicht
> wirklich.
Das ist - für Deutschland - AFAIK
Am 9. Juli 2009 08:00 schrieb Ropino :
> Mir ist klar, daß die Karten die heutige Realtität nur bedingt
> wiedergeben. Ich denke jedoch darüber nach Flüsse/Seen abzuzeichnen.
> Insbesondere in Polen gibt es noch sehr viele weiße Flecken. Dort würde
> ich auch die alten Hauptstraßen vorläufig als "r
Hallo.
Am Donnerstag, 9. Juli 2009 schrieb Ropino:
> ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
> nicht sicher.
> Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
> Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
> nicht vorhanden,
Hallo,
ich habe schon eine ganze Weile im Netz gesucht, bin mir aber letztlich
nicht sicher.
Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen)
Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall
nicht vorhanden, somit greift "70 Jahre nach dem Tod des Urhebers"
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