Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: "Wir müssen der Realität ins Gesicht sehen: Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Schmuggel und Korruption - bei diesen schmutzigen Geschäften geht es um sehr viel Geld. Durch Geldwäsche werden diese kriminellen Profite verschleiert und in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Wir müssen die Täter zur Rechenschaft ziehen. Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden. In Zukunft soll gelten: Ganz egal, aus welcher Straftat Vermögen erlangt wird - wer dieses Vermögen wäscht, der macht sich strafbar. Der neue Geldwäsche-Paragraf soll bereits greifen, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass das gewaschene Vermögen irgendeinen kriminellen Ursprung hat. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat genau das illegale Vermögen stammt. In Zukunft wird der Geldwäsche-Paragraf deshalb viel häufiger als bisher greifen. Damit können wir Sand in die Maschinerie der organisierten Kriminalität werfen, illegale Geldflüsse austrocknen und die Bürgerinnen und Bürger besser vor kriminellen Machenschaften schützen." __________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihr [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30-18 580-9090 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/> www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/> twitter.com/bmjv_bund
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