Re: [Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

2014-08-06 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 5. August 2014 23:58 schrieb Mark Obrembalski m...@obrembalski.de:

 Aber wenn man für ein Gebiet nix Besseres hat, kann man natürlich auch
 erst mal die Angaben aus dem Bebauungsplan eingeben, solange man nur
 weiß, dass das Gebiet tatsächlich schon bebaut ist.

 Was aber auf jeden Fall auch drinsteht, sind die eigentlichen
 Festsetzungen, von denen es einige meiner Meinung nach durchaus
 verdienen, in OSM aufgenommen zu werden. Gerade die Information, was
 nun als reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet,
 Gewerbegebiet etc. ausgewiesen ist, halte ich für interessant.

Dabei ist natürlich zu beachten, dass solche Festsetzungen im Sinne
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) deutsches Recht sind und sich in
gleicher Weise nicht ein zu eins bei unseren Nachbarn finden. Um
global verständlich zu sein müssen wir an unserem landuse=value
festhalten. Was natürlich nicht heißen soll, dass das Schema nicht
verbesserungswürdig ist, z.B. Unterscheidung zwischen Bodenbedeckung
und Landnutzung. Wenn man Festsetzungen nach der BauNVO eintragen
möchte, dann also als eigenes Tag, vielleicht
landuse:de=baunvo:reines_wohngebiet oder als subtag zu landuse. Wie
auch immer: Man muss berücksichtigen, dass die BauNVO eine rein
nationale Kategorisierung ist.

Gruß Falk

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[Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

2014-08-05 Diskussionsfäden Florian Lohoff

Hi,

On Tue, Aug 05, 2014 at 07:10:04PM +0200, 715371 wrote:
 Sonst: Ist halt auch die Frage woher solche Daten kommen sollen.
 Baupläne sind doch bestimmt per se erst einmal nicht Lizenz-kompatibel,
 oder?

Bebauungspläne sind erstmal Amtliche Werke die nicht Urheberrechtlich
schützbar sind. So war zumindest erstmal meine laienhafte Wahrnehmung.

§5 UrhG - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Strittig ist ob die Grundkarte die dahinterliegt, also über die Ränder
des Bebauungsplanes hinweg zum Amtlichen Werk dazu gehört.

Ansonsten hat so ein Bebauungsplan ja erstmal gesetzlichen Charakter.

Da die Bebauungspläne meist in gruseligen Formaten vorliegen sind die 
bloß meistens auch Wertlos, es sei denn es stehen z.b. schon Namen
der Planstraßen drin etc.

Flo
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Florian Lohoff f...@zz.de


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Re: [Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

2014-08-05 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 5. August 2014 21:14 schrieb Florian Lohoff f...@zz.de:

 Bebauungspläne sind erstmal Amtliche Werke die nicht Urheberrechtlich
 schützbar sind. So war zumindest erstmal meine laienhafte Wahrnehmung.

 §5 UrhG - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

 Strittig ist ob die Grundkarte die dahinterliegt, also über die Ränder
 des Bebauungsplanes hinweg zum Amtlichen Werk dazu gehört.



üblicherweise wird gesagt, dass nicht. Wobei ich bei B-Plänen es nicht
kenne, dass die nochmal eine Karte drunterliegen haben, so wie z.B. ein FNP
(Flächennutzungsplan) normalerweise ein topo Grundkarte darunterliegen hat,
die man aber wohl nicht für OSM verwenden darf.



 Ansonsten hat so ein Bebauungsplan ja erstmal gesetzlichen Charakter.



Ja, die Planung an sich ist ein Gesetz (nachdem sie vom Gemeinderat o.Ä.
verabschiedet wurde).




 Da die Bebauungspläne meist in gruseligen Formaten vorliegen sind die
 bloß meistens auch Wertlos, es sei denn es stehen z.b. schon Namen
 der Planstraßen drin etc.



wieso, da steht schon einiges drin, z.B. auch Grundstücksnummern (also
Hausnummern), Straßennamen (oft/meistens), überbaubare Fläche (wird
meistens voll ausgenutzt, d.h. ist in der Regel gleich wie der
Gebäudegrundriss), etc. Das sind Bilder die man sich zum Durchzeichnen
drunterlegen kann wie ein Luftbild auch.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

2014-08-05 Diskussionsfäden Mark Obrembalski
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On 05.08.2014 21:26, Martin Koppenhoefer wrote:

 wieso, da steht schon einiges drin, z.B. auch Grundstücksnummern
 (also Hausnummern), Straßennamen (oft/meistens), überbaubare Fläche
 (wird meistens voll ausgenutzt, d.h. ist in der Regel gleich wie
 der Gebäudegrundriss), etc.

Von überbaubare Fläche = Gebäudegrundriss würde ich nicht einfach
ausgehen. Zum einen gibt es Bauvorhaben, bei denen es einfach nicht
sinnvoll ist, die Fläche voll auszunutzen. Zum anderen kann man mit
einer Ausnahmegenehmigung (oder einfach illegal) die festgesetzten
Grenzen auch mal überschreiten. Und natürlich ist es gut möglich, dass
die laut Plan vorgesehenen Gebäude überhaupt noch nicht alle stehen.
Aber wenn man für ein Gebiet nix Besseres hat, kann man natürlich auch
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weiß, dass das Gebiet tatsächlich schon bebaut ist.

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Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

2014-08-05 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


 Il giorno 05/ago/2014, alle ore 23:58, Mark Obrembalski m...@obrembalski.de 
 ha scritto:
 
 Von überbaubare Fläche = Gebäudegrundriss würde ich nicht einfach
 ausgehen. Zum einen gibt es Bauvorhaben, bei denen es einfach nicht
 sinnvoll ist, die Fläche voll auszunutzen.


Ja klar, ganz 1:1 ist es nicht, wenn man keine Luftbilder hat, ist das aber 
viel besser als gar nichts. blind übernehmen würde ich auch nicht empfehlen, 
eher als Anhaltspunkt, um mit Ortskenntnis in Neubaugebieten zu mappen.



 Was aber auf jeden Fall auch drinsteht, sind die eigentlichen
 Festsetzungen, von denen es einige meiner Meinung nach durchaus
 verdienen, in OSM aufgenommen zu werden. Gerade die Information, was
 nun als reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet,
 Gewerbegebiet etc. ausgewiesen ist, halte ich für interessant.


Aber bitte nicht in landuse, das ist die tatsächliche Bodennutzung, sondern in 
einem Tag für die zulässige Nutzung, vielleicht zoning? Wahrscheinlich gibt 
es viele Leute, die das gar nicht in OSM haben wollen, weil es offizielle Daten 
sind, ähnlich den Grenzen draußen vor Ort nicht erfassbar (drinnen vor Ort im 
Internet vielleicht schon, oder vor Ort im Rathaus).

Gruß,
Martin
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