Re: [Talk-de] Datenschutz (war: Online-Landkarten gefährden ihre Gesundheit ...)

2009-06-12 Diskussionsfäden Peter Dörrie
 Und da genau ist das Problem: Was ist, wenn der Eigentümer irgendwann
 sagt: Ich will meine Wege jetzt doch nicht mehr drin haben und
 entziehe Euch die Erlaubnis ... CC-BY-SA ist ungültig. Haben wir
 eine Instanz, die diese Löschung kontrollieren und durchführen
 könnte? Es werden immer noch hunderte Kopien in Form von DB-Dumps
 und Planet-Dateien rumfliegen.

 Ich finde es ziemlich blauäugig, sich keine Gedanken darüber zu
 machen und sich nur auf irgendwelche Kommentare aus England zu
 verlassen.


Wir brauchen uns gar keine Gedanken darüber zu machen (überspitzt
ausgedrückt), da wir nicht die Datenabnk verwalten. Diese ist meines Wissens
nach bei der OSM-Stiftung untergebracht, also hält sie auch die rechtliche
Verantowrtung daran. Ergo ist es auch ihre Aufgabe sich um solche
Beschwerden zu kümmern. Insofern sind die Kommentare  aus England sogar
entscheidend ;-)


Mal im Ernst: Ich würde mir da nicht so einen Kopf drum machen. Geodaten
werden von privaten, öffentlichen und gewerblichen Anbietern seit
Jahrhunderten erhoben und vertrieben. Was die Datenschutbeauftragten gesagt
haben, betrifft Fotos und nicht stark abstrahierte, von Laien erhobene
Geodaten.


Peter
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Re: [Talk-de] Datenschutz (war: Online-Landkarten gefährden ihre Gesundheit ...)

2009-06-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Peter Dörrie schrieb:
 
 Die Datenschützer können uns nicht dazu verdonnern, das Mappen zu
 lassen, allerdings können sie uns dazu verdonnern, solche Daten zu
 entfernen,
 
 
 Nö können sie nicht. Wir müssen nur in unseren Nutzungsbestimmungen 
 erwähnen, dass der Nutzer das Recht haben muss die Wege die er einträgt 
 auch zu veröffentlichen.

Doch können sie, genau wie sie es bei Google können und voraussichtlich
machen werden. Das hat mit unseren Nutzungsbestimmunen nichts zu tun,
sondern mit dem Datenschutz. Die Betroffenen können keinen Einspruch
erhebemn.

Die Datenschutzbeauftragten haben dies in der Sache Streetview etwa
so kommentiert:

Der Datenschutz wird verletzt, wenn man aus den Fotos ablesen kann,
ob Beispielweise ein Schwarzbau auf privatem Grund vorliegt oder eine
Hausfassade erneuert werden müsste. Diese Informationen könnten
Behörden zur Ermittlung dienen oder Malereien einen Hinweis geben,
wo Werbung geschickt einsetzbar wäre. Man outet Eigentümer,
gegen deren willen.

Wie gesagt, das ist der Wortlaut der Beauftragten und es lässt sich
sehr gut auf Mapping auf privatem Grund übertragen.

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Re: [Talk-de] Datenschutz (war: Online-Landkarten gefährden ihre Gesundheit ...)

2009-06-09 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Johann H. Addicks schrieb:
 bis man uns einen Riegel vorschiebt (Wege auf privatem Grund etc.).
 
 Ich sehe schon das Formblatt (mit doppeltem Durchschlag)
 Genehmigung für die Kartographie und öffentliche Wiedergabe der  
 Kartographiedaten auf Flurstück  / Parzelle ... durch Eigentümer gemäß  
 Katasterblatt (siehe Anlage) und/oder Bevollmächtigten (siehe Vollmacht/ 
 Beleihungsurkunde im Anhang)
  (gez.)
Stirnabdruck

Die Kartierung kann eben nicht untersagt werden, sondern die
Veröffentlichung, da der betroffene kein Widerspruch einlegen kann.

Es ist nicht meine Meinung, aber ich habe die Meinung der
Beauftragten in der Antwort zu Peter Dörrie niedergeschrieben.


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