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Am 24.12.2010 13:23, schrieb Olaf Simons:
Liesel, Achim, Pavel…,
Liesel behauptet, mein Satzungsentwurf verschiebe die Macht in die Hände
des Gutachtergremiums. Ich las das mit Interesse, da ich hier eine
Institution ohne alle Entscheidungskompetenz in den Raum stellte.
Vielleicht klären wir, in welchen speziellen Momenten ein Vorstand oder
Aufsichtsrat gerne entscheiden möchte, ohne ein Gutachten zur Kenntnis
nehmen zu müssen.
Auf eine Kleinigkeit will ich im selben Zusammenhang verwiesen haben:
Das Gutachtergremium befasst sich nur mit Projekten, die die Community
dem Aufsichtsrat zur Kenntnis bringen möchte. Es sichert jedem aus der
Community zu, dass seine Ideen beachtet werden. Die Arbeiten aus dem
Bereich der Geschäftsführung: Fundraising, Haushalt, Lobbying,
Pressearbeit – sind hier nicht betroffen.
Letztens schriebst du noch, dass alle Projekte durch das
Gutachtergremium müssen, d.h. auch die die von der Geschäftsstelle oder
dem Aufsichtsrat initiiert werden.
Fundraising, Haushalt, Lobbying, Pressearbeit sind zwar wichtige
Aufgaben haben aber im Endeffekt nur den Zweck Geld für den Verein zu
beschaffen. Insofern wird es in dieser Richtung wenige Initiativen (auch
aus der Autorengemeinschaft) geben.
Es wird aber immer wieder Inititativen geben, wenn es darum geht Geld
vom Verein zu erhalten. Und da ist es wirklich wichtig, wer über die
Vergabe der Gelder (direkt oder indirekt) entscheidet.
Ist das Gutachtergremium nur dazu da eine Stellungnahme abzugeben, die
in keinerlei Hinsicht für eine Entscheidung eine Bedingung darstellt,
dann ist es nur ein Papiertiger und für den Aufsichtsrat nur eine
weitere Stimme neben den Beiträgen aus der Autorengemeinschaft.
Zwei Beispiel dazu: Ein Projekt wird von der Gemeinschaft weitgehend
einstimmig befürwortet. Das Gutachtergremium rät zur Ablehnung.
Ein Projekt wird von der Gemeinschaft weitgehend abgelehnt. Das
Gutachtergremium rät zur Durchführung.
Ist jetzt der Aufsichtsrat an die Entscheidung des Gremiums weitgehend
gebunden, muss er gegen die Gemeinschaft entscheiden. Damit kommt es zu
einer Verlagerung der Verantwortung der Mittelvergabe an das
Gutachtergremium. Der Aufsichtsrat ist nur noch ausführendes Organ ohne
große eigenständige Entscheidungskompetenz.
Ist der Aufsichtsrat jedoch nicht an die Stellungnahme des
Gutachtergremiums gebunden. Wird es früher oder später eingehen, weil
niemand sich die Zeit nimmt ständig die Projekte begutachten zu müssen
und am Ende werden die Gutachten ignoriert.
Problemfall eins war Skillshare.
Für den zweiten Testfall wählte ich ein laufendes Projekt aus, um in die
langfristige Projektarbeit zu geraten: die Zedler-Medaille.
Wäre jetzt die Frage ob dies mit einem Gutachtergremium besser gelaufen
wäre. Das Ziel Offenheit und Nachvollziehbarkeit kann man nach auch ohne
das Gutachtergremium erzielen.
So wurde ja bereits jetzt der Haushaltsplan für den Verein für das
folgende Jahr vorgestellt. Nun kann die Autorengemeinschaft darüber
diskutieren, ob die Mittel entsprechend ihren Wünschen eingesetzt
werden, oder ob Verschiebungen erfolgen sollen.
Ob man dafür den Beschluss einer Mitgliederversammlung braucht, ist von
der inhaltlichen Debatte her erstmal zweitrangig.
Da es natürlich im Haushaltsplan freie Spitzen gibt, ist es somit
möglich entsprechende Projekte zu beantragen. Warum sollte es nicht
möglich sein, diese Projekte entweder auf der ML oder im Vereinswiki
vorzustellen und dann entsprechend darüber zu diskutieren.
Letztendlich muss dann sowieso der Aufsichtsrat entscheiden. Wenn er
seine Entscheidung dann entsprechend begründet, gibt es dann kaum noch
Problem mit fehlender Offenheit.
Ob einem die Entscheidung dann gefällt, steht ja auf einem anderen
Blatt. Dazu finden dann regelmäßige Aufsichtsratswahlen statt, bei denen
dann die Besetzung geändert werden kann.
Gruß Liesel
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