Hallo,
ich hatte schon im vergangenen Februar die Staatssekretärin des MIK auf
die Vererbungsproblematik der Namensnennung hingewiesen. Daher gibt es
in der Rechtsverordnung [1] eine Öffnungsklausel, die es der LGB
erlaubt, von der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ abweichende
Regelungen
FYI noch ein Detail:
Ich habe heute gehört, dass Joachim Kast auch im engen Kontakt mit der LGB
steht und mit ihnen darüber mailt, dass es eine Sonderregelung für die
Namensnennung gibt. Es klang so, als ob wir sehr zuversichtlich sein
können, dass es bald eine saubere Lösung gibt für Daten der