Hallo,
ich hatte schon im vergangenen Februar die Staatssekretärin des MIK auf
die Vererbungsproblematik der Namensnennung hingewiesen. Daher gibt es
in der Rechtsverordnung [1] eine Öffnungsklausel, die es der LGB
erlaubt, von der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ abweichende
Regelungen
FYI noch ein Detail:
Ich habe heute gehört, dass Joachim Kast auch im engen Kontakt mit der LGB
steht und mit ihnen darüber mailt, dass es eine Sonderregelung für die
Namensnennung gibt. Es klang so, als ob wir sehr zuversichtlich sein
können, dass es bald eine saubere Lösung gibt für Daten der
sent from a phone
> On 23. Jan 2020, at 16:50, Tobias Jordans wrote:
>
> Leider gilt das nicht für die "WebAtlasDE.light"-Versionen – die ich mit am
> spannendsten finde für OSM –, die aber wiederum eine eigene Lizenz haben, die
> sehr stark einschränkt (so wie ich sie lese).
light lässt
Hallo!
Offtopic zu Brandenburg … aber da es gerade zur Lizenz passt und aktuell
auf Twitter ist:
Am Do., 23. Jan. 2020 um 13:21 Uhr schrieb Tom Pfeifer <
t.pfei...@computer.org>:
> Ja, sie sind seit Juni 2019 kostenfrei, aber unter der bekannten
> Datenlizenz Deutschland 2.0 _Namensnennung_.
>
Ja, sie sind seit Juni 2019 kostenfrei, aber unter der bekannten
Datenlizenz Deutschland 2.0 _Namensnennung_.
Die Namensnennung ist der Haken für OSM, und erfordert eine Zusatzvereinbarung oder eine gesetzliche
Änderung. Anfragen an das LGB laufen auf verschiedenen Ebenen, eine Lösung scheint