Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016

Bundestag darf Folgekosten der Atomenergie nicht Steuerzahlern aufhalsen. 
AKW-Betreiber müssen Klagen gegen den Staat zurücknehmen

Berlin: Anlässlich der heutigen ersten Lesung des "Gesetzespakets zur 
Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" im Deutschen 
Bundestag sagte Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und 
Naturschutz Deutschland (BUND): "Der Bundestag ist auf dem besten Weg, das 
Verursacherprinzip auszuhebeln. Energiekonzerne sollen von den Folgekosten der 
Atomenergie entlastet und die Steuerzahler mit den Risiken einer späteren 
Haftung belastet werden. Das ist weder fair noch vernünftig. Die 
Atomkraftwerksbetreiber dürfen sich nicht gegen Zahlung eines Risikoaufschlags 
aus der Haftung freikaufen. Die in den vorgesehenen Fonds zu zahlenden rund 24 
Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung der 
radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung dauerhaft zu 
finanzieren. Das Gesetzespaket muss zugunsten der Steuerzahler deutlich 
nachgebessert werden."

Hinzu komme, dass die Atomkraftwerksbetreiber nicht bereit seien, ihre Klagen 
gegen den von Regierung und Parlament beschlossenen Atomausstieg 
zurückzunehmen. "Es ist absolut inakzeptabel, dass eine weitgehende 
Haftungsübernahme durch den Staat beschlossen werden soll, ohne dass die 
AKW-Betreiber ihre Klagen zurückziehen. Dieser Punkt darf nicht späteren 
Verhandlungen überlassen sondern muss jetzt klargestellt werden", forderte der 
BUND-Vorsitzende.

Außerdem bestehe die Gefahr, dass es weitere Zugeständnisse gebe. 
Beispielsweise sei vorgesehen, dass der Staat den Energiekonzernen Anteile an 
deren Atommüll-Entsorgungsfirma "Gesellschaft für Nukleare Sicherheit" (GNS) 
abkaufe, um eine neue staatliche Zwischenlagergesellschaft für radioaktiven 
Abfall aufzubauen. Der Kaufpreis könne eine faktische Minderung der 
Einzahlungen der AKW-Betreiber in den Fonds bedeuten.

Weiger kritisierte, dass trotz der weitreichenden Regelungen das Gesetzespaket 
noch in diesem Monat im Eilverfahren beschlossen werden solle. "Angesichts der 
historischen Zeiträume für den Umgang mit dem strahlenden Erbe der 
Atomindustrie besteht kein Grund zur übertriebenen Eile. Eine umfassende 
Öffentlichkeitsbeteiligung wäre der bessere Weg als überhastet beschlossene 
Gesetze", sagte der BUND-Vorsitzende.

Pressekontakt: BUND-Atomexperte Thorben Becker, E-Mail: 
thorben.bec...@bund.net<mailto:thorben.bec...@bund.net>; Mobil: 0173-6071603 
bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/464, E-Mail: 
pre...@bund.net<mailto:pre...@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>

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