Pressemitteilung vom 10. April 2018

++ Neue Grundsteuer muss bodenbezogen berechnet werden ++

Berlin: Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 
Hubert Weiger, begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 
Bemessung der Grundsteuer und erneuert die Forderung des BUND, die Grundsteuer 
zu einer bodenbezogenen Steuer weiter zu entwickeln. "Die Reform der 
Grundsteuer ist längst überfällig. Der Gesetzgeber muss den jetzt erteilten 
Handlungsauftrag im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen", erklärt der 
BUND-Vorsitzende. Die Steuer müsse den Umgang mit der begrenzten Ressource 
Boden in Richtung nachhaltiger Nutzung lenken. Bodenspekulationen und 
flächenfressende Bebauung dürften nicht noch steuerlich begünstigt werden. Die 
bisherige Besteuerung von Grundbesitz sei zudem intransparent und mit einem 
immensen Verwaltungsaufwand verbunden. "Die Neuregelung muss einfacher zu 
administrieren und leichter nachvollziehbar sein", so Weiger.

Viele Kommunen kämpfen mit Leerständen und fehlender Innenentwicklung. Gesucht 
werden Wege, die Baubedarf und städtisches Grün in Einklang bringen. "Durch 
eine bodenbezogene Grundsteuer kann der Flächenverbrauch gestoppt und die 
Siedlungsentwicklung nach innen perspektivisch wieder attraktiver werden. 
Neubaugebiete auf der Grünen Wiese, die Naturräume weiter einschränken, müssen 
der Vergangenheit angehören. Geeignete Freiflächen, Industriebrachen und 
Gebäude müssen nachhaltig für neuen Wohnraum genutzt werden", sagt Hubert 
Weiger. Für lebenswerte Städte gilt es zudem städtische Grünflächen zu erhalten 
und zu vernetzen.

Der Umweltverband weißt im Zusammenhang mit einer Neuregelung auf die 
Berücksichtigung der aus Klimaschutzgründen dringend notwendigen Sanierung im 
Gebäudebestand hin. Eine am Immobilienwert ausgerichtete Grundsteuer würde die 
für den Klimaschutz notwendigen Investitionen in die thermische Sanierung des 
Gebäudebestands erschweren. Hubert Weiger betont: "Zukünftig dürfen 
klimaschützende Investitionen nicht mehr zu höheren Belastungen der Eigentümer 
und Mieter führen." Mit Blick auf die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle 
für Städte und Gemeinden, hob der BUND-Vorsitzende hervor, dass eine neue 
Bunderegierung die verlangte Reform nicht auf die lange Bank schieben dürfe. 
"Der Gesetzgeber muss die Reform zügig auf den Weg bringen. Die vom 
Verfassungsgericht gesetzte Frist darf nicht bis auf den letzten Tag 
ausschöpfen werden."

Pressekontakt: Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel. 030-27586-543, 
E-Mail: magnus.wes...@bund.net<mailto:magnus.wes...@bund.net>, bzw. Sigrid 
Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-424, E-Mail: 
pre...@bund.net<mailto:pre...@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>



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