Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016

Zur heutigen Ceta-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte 
Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland (BUND):

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist trotz Ablehnung der 
Eilanträge eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Das Gericht hat der 
Bundesregierung klare Hausaufgaben aufgegeben, die auch Forderungen der 
Stop-Ceta-Bewegung enthalten. Es darf keine vorläufige Anwendung für Ceta-Teile 
geben, die in der Zuständigkeit Deutschlands liegen, dazu gehören die 
Sonderklagerechte für internationale Konzerne. Und es muss sichergestellt sein, 
dass eine vorläufige Anwendung auch einseitig von Deutschland zurückgenommen 
werden kann. Außerdem sollen die Entscheidungen des Gemeinsamen 
Ceta-Ausschusses unter den Vorbehalt einer einstimmigen Zustimmung der 
Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
bedeutet, das Schicksal von Ceta ist weiter offen. Das Abkommen muss außer der 
Unterzeichnung im EU-Handelsministerrat auch die Ratifizierung im EU-Parlament 
und in allen Mitgliedstaaten sowie die endgültige Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichtes bestehen. Wir sind sicher, Ceta wird, so wie es 
vorliegt, nicht in Kraft treten."

Pressekontakt: Ernst-Christoph Stolper, BUND-Handelsexperte, Mobil: 
0172-2903751 bzw. BUND-Handelsexpertin Maja Volland, 030-27586-568, E-Mail: 
maja.voll...@bund.net<mailto:maja.voll...@bund.net> bzw. Rüdiger Rosenthal, 
BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425, E-Mail: 
pre...@bund.net<mailto:pre...@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>

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