Gemeinsame Pressemitteilung vom 16. Februar 2017

Düngerecht muss Schutz von Umwelt und Gewässern sicherstellen

Berlin: Am späten Donnerstagnachmittag wird der Bundestag über eine Neufassung 
der Düngegesetzgebung abstimmen. Bereits zuvor hat sich der 
Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Großen Koalition für die Annahme 
des Beschlusses ausgesprochen. Damit gilt eine Zustimmung des Bundestags als 
sicher. Mehrere Umwelt- und Naturschutzverbände begrüßten den lange 
diskutierten und mehrfach verschobenen Gesetzentwurf als einen Schritt in die 
richtige Richtung. Er beinhalte eine Festschreibung zusätzlicher Beschränkungen 
in nitratsensiblen Gebieten, eine Reduzierung der Obergrenze für 
Stickstoff-Bilanzüberschüsse und verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die 
Behörden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der WWF, der 
Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund 
Deutschland (NABU) bezweifeln jedoch, dass die vorgesehen Änderungen ausreichen 
werden, um die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie einzuhalten sowie Umwelt und 
Gewässer wirksam zu schützen. Damit drohten der Bundesrepublik weiterhin 
Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufgrund zu hoher Nitratbelastungen der 
Umwelt, insbesondere des Grundwassers.

Die Verbände forderten weitere gesetzliche Nachbesserungen, verstärkte 
Kontrollen der Betriebe und die Einführung einer bundesweiten Gülle-Datenbank. 
Nicht zufrieden zeigten sich die Verbände mit der Einarbeitung von 
Wirtschaftsdüngern in den Boden und forderten eine maximal einstündige 
Einarbeitungsfrist. Außerdem bemängelten sie, dass für besonders belastete 
Regionen keine Stickstoff-Obergrenzen von maximal 130 Kilogramm Stickstoff pro 
Hektar und Jahr beschlossen wurden. Darüber hinaus sei es wichtig, dass für 
Betriebe, die mit Festmist arbeiten oder Tiere auf der Weide halten, günstigere 
Rahmenbedingungen geschaffen und bürokratische Hürden reduziert werden.

"Mit den längst überfälligen Korrekturen geht eine jahrelange Hängepartie dem 
Ende entgegen. Erst nach Androhung von empfindlichen Vertragsstrafen durch die 
Europäische Kommission haben sich die Agrarpolitiker endlich auf das 
vorliegende Gesetzespaket verständigt", sagte DNR-Generalsekretär Florian 
Schöne.

"Die neue Düngeverordnung trägt nicht genügend dazu bei, die 
EU-Nitratrichtlinie tatsächlich einzuhalten. Die Stickstoffeinträge in Bäche, 
Flüsse, Meere und das Grundwasser müssen dringend und drastisch reduziert 
werden, dafür sind flächendeckende Hoftorbilanzen für alle Betriebe 
erforderlich. Leider haben sich die Koalitionsfraktionen lediglich auf die 
Einführung von Stoffstrombilanzen ab 2023 bzw. für besonders große oder 
viehintensive Agrarbetriebe ab 2018 geeinigt. Das kommt dann viel zu spät", 
sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

"Die Schwächen des neuen Düngegesetzes stellen eine Planungsunsicherheit für 
die Landwirte und ein finanzielles Risiko für den Steuerzahler dar. Wir gehen 
davon aus, dass die neue Gesetzgebung nicht dazu führt, die EU-Nitratziele 
einzuhalten. Landwirte werden sich also bald auf veränderte Regeln und die 
Steuerzahler auf eine Milliarden Euro teure Strafzahlung einrichten müssen", 
betonte Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland.

"Den Umweltverbänden ist nicht nur der Grundwasser-, sondern auch der 
Bodenschutz wichtig. Der Einsatz von hochwertigem Kompost zur Bodenverbesserung 
ist ein Gebot der Kreislaufwirtschaft. Bund und Länder sind daher gut beraten, 
in der jetzt entscheidenden Düngeverordnung klar zu formulieren, dass 
ausgewaschener Stickstoff aus Gülle und Gärresten das Grundwasser bedroht und 
Stickstoffverluste gar nicht erst toleriert werden sollten. Im Kompost ist 
Stickstoff jedoch mehrheitlich gebunden, ein moderates Aufbringen sollte für 
dieses Humus bildende Substrat in der Düngeverordnung möglich gemacht und dies 
eindeutig formuliert werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Für Rückfragen: Christian Rehmer, BUND-Agrarexperte, Tel. 0174-3932100 bzw. 
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425; Matthias 
Meissner/WWF, Tel. 030-311777-220; Florian Schöne/DNR, Tel. 030-6781775-99 bzw. 
Angelika Lischka/NABU, Tel. 030-284984-1627

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