Offensichtlich bin ich kein Anwalt, aber ein paar Bemerkungen zur Debatte kann
ich mir trotzdem nicht verkneifen:
On Tuesday 05 November 2013 16:51:47 Bernhard Reiter wrote:
Ob oder wie man das formulieren kann, dass sicherlich keine Bring-Schuld
gemeint ist und die Freiheit des einzelnen
On 05.11.2013 17:14, Johannes Zarl wrote:
Offensichtlich bin ich kein Anwalt, aber ein paar Bemerkungen zur Debatte
kann
ich mir trotzdem nicht verkneifen:
On Tuesday 05 November 2013 16:51:47 Bernhard Reiter wrote:
Ob oder wie man das formulieren kann, dass sicherlich keine Bring-Schuld
Wo hier gerade so begeistert Lizenzen diskutiert werden, was meint ihr
zu diesem Vorschlag?
Intent of the license
This section is meant to clarify the spirit of the license.
The intent of the license is to offer an alternative to open source
software as specified by the OSI
Am Montag, 4. November 2013 18:36:51 schrieb Bernd Wurst:
Wie gesagt, bei (dem Verkäufer gegenüber) loyalen Kunden könnte der
ursprüngliche Autor da wirklich außen vor bleiben und keine Handhabe
erlangen.
Genau, aber es ist für wirklich nützliche Software unwahrscheinlich
und liegt nicht
Am Donnerstag, 31. Oktober 2013 15:48:27 schrieb Johannes Zarl:
Um die Software frei zu machen, müssten Empfänger der Software unabhängig
von COMPANY damit weitermachen können. Die Klausel verbietet das.
Also diese Auslegung ist schon *sehr* mutwillig. Ich kann ja auch nicht den
kommunalen
Am Freitag, 1. November 2013 11:23:38 schrieb Carsten Agger:
D.h. es könnte bei entsprechend loyalen Kunden passieren, dass der
ursprüngliche Autor keine Chance hat, den Source-Code meiner Änderungen
zu erhalten. Zumindest hat er kein Recht darauf, so lange er meine
veränderte Software
Hallo.
Am 04.11.2013 14:53, schrieb Bernhard Reiter:
Am Freitag, 1. November 2013 11:23:38 schrieb Carsten Agger:
D.h. es könnte bei entsprechend loyalen Kunden passieren, dass der
ursprüngliche Autor keine Chance hat, den Source-Code meiner Änderungen
zu erhalten. Zumindest hat er kein Recht
Hallo zusammen,
RA Stehmann, 2013-11-04, 10:27 CET (+0100):
Du müsstest die fragliche Ergänzung mit in die Lizenz aufnehmen,
darfst aber den Text der GPL nicht verändern
Da hast du natürlich Recht. Ich habe nicht weit genug gedacht, sondern
sozusagen bei einer Generation der Weiterentwicklung
Hallo.
Am 31.10.2013 12:22, schrieb Bernhard Reiter:
Das made available ist nicht immer erfüllbar, damit ist Freiheit 4
(Verbessern) verletzt in Zusammenhang mit Freiheit 1 (auf immer).
Gehen wir davon aus COMPANY acceptiert die Sendung der Änderung nicht, oder
verschwindet, dann kannst Du
Am Dienstag, 29. Oktober 2013 14:51:06 schrieb Volker Grabsch:
Liebe Liste,
ich bin heute auf eine interessante Abwandlung einer
Standard-Lizenz gestoßen. Der Lizenztext ist zunächst
identisch zur 3-Klausel-BSD-Lizenz, enthält jedoch
zusätzlich die folgende 4. Klausel:
| Any modification
On Thursday 31 October 2013 12:22:52 Bernhard Reiter wrote:
Am Dienstag, 29. Oktober 2013 14:51:06 schrieb Volker Grabsch:
zusätzlich die folgende 4. Klausel:
| Any modification to the source code MUST be made available to [COMPANY]
| and contributors free of charge and under the same
Liebe Liste,
ich bin heute auf eine interessante Abwandlung einer
Standard-Lizenz gestoßen. Der Lizenztext ist zunächst
identisch zur 3-Klausel-BSD-Lizenz, enthält jedoch
zusätzlich die folgende 4. Klausel:
| Any modification to the source code MUST be made available to [COMPANY]
| and
RA Stehmann schrieb:
On 29.10.2013 14:49, Volker Grabsch wrote:
1)
Kann man Software unter dieser Lizenz immer noch als
Open Source beziehungsweise Freie Software bezeichnen,
oder ist die Einschränkung durch die 4. Klausel zu stark?
Nein, siehe Desert-Island-Test und Dissident-Test
Volker Grabsch wrote:
Auf der Debian-Legal-Liste antwortete Thomas Bushnell:
| Sometimes people offer licenses in which any changes must be sent to
| some specific place. The problem with those licenses is that it
| cannot be satisfied by people who lack the ability to send the changes
| off
On 29.10.2013 16:10, Bernhard Fastenrath wrote:
Nun aber der Text must be made available to company X free of charge
bedeutet für mich nicht, dass der Nutzer der Software eine Verpflichtung
hat,
noch nicht einmal die Verpflichtung diese Firma über die Existenz der
Änderung
zu informieren.
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