Hola,
On Tue, Jul 24, 2018 at 08:50:43AM +0200, Matthias Marquardt wrote:
> Moin,
>
> natürlich hast Du recht, was das die Pflicht bzgl des 250'er Schildes
> betrifft - da war ich mal wieder mit meiner Wortwahl zu vorschnell - ich
> wollte eher sagen, ich halte mich nicht dran ;-) - WENN das ein
On Tue, Jul 24, 2018 at 08:50:43AM +0200, Matthias Marquardt wrote:
> Moin,
>
> natürlich hast Du recht, was das die Pflicht bzgl des 250'er Schildes
> betrifft - da war ich mal wieder mit meiner Wortwahl zu vorschnell - ich
> wollte eher sagen, ich halte mich nicht dran ;-) - WENN das ein
Moin,
natürlich hast Du recht, was das die Pflicht bzgl des 250'er Schildes
betrifft - da war ich mal wieder mit meiner Wortwahl zu vorschnell - ich
wollte eher sagen, ich halte mich nicht dran ;-) - WENN das ein Privatweg
ist, dann gehört da zumindest eine Fahrrad "Frei" drunter - sonst können
Hola Matthias,
On Mon, Jul 23, 2018 at 10:28:57PM +0200, Matthias Marquardt wrote:
> Hallo Flo,
>
> also die Straße "Schlenderbrück" die dann in "Am Ritterbusch" & weiter in
> "Jagdweg" übergeht ist auf jeden Fall "öffentlich" befahrbar und zugänglich
> (Radweg 22)... wenn dort an der Straße
Am 23.07.2018 um 19:20 schrieb Florian Lohoff:
Taggen wir jetzt was auf den Schildern ist - Oder Taggen wir das
was defakto da ausgeübt wird?
Ich habe mich für letzteres Entschieden weil anders macht das ja
keinen Sinn.
Flo
Hallo!
Ich würde auch sagen, was real gemacht wird. Habe hier ein
Hi,
wie geht ihr eigentlich mit so situationen um - Ich habe hier
rund um Gut Schledebrück in Gütersloh Zeichen 250, "Privatweg".
Tatsache ist das der R22/Europaradweg 1 Radweg da durch geht. Also
Zeichen 250 wäre vehicle=no - Also auch Radfahrer. Das stimmt ja so
demnach nicht.
Taggen wir