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IPS - 23.04.2012

Mexiko

Geplante Novellierung von Pflanzenpatentgesetz bedroht Kleinbauern

Von Emilio Godoy

Mexiko-Stadt (IPS) – In Mexiko warnen Umweltschützer und Experten vor der 
geplanten Reform eines Gesetzes über Pflanzensorten, die eine Ausweitung der 
Patentrechte auf Saatgut beinhaltet und die Artenvielfalt und Existenz kleiner 
Bauern gefährden würde. Vom Senat bereits gebilligt, liegt die Novelle nun dem 
Abgeordnetenhaus vor. »Der Versuch, die Privatisierung auf diesen wichtigen 
Sektor auszudehnen, ist Teil einer Offensive transnationaler Konzerne, den 
zumeist großen Pflanzenzüchtern mehr Rechte zu verschaffen«, kritisiert Adela 
San Vicente, Leiterin der Umweltgruppe ‘Semillas de Vida’ [1] (Saatgut des 
Lebens).

Die von der Regierung des konservativen Präsidenten Felipe Calderón 
befürwortete Gesetzesänderung soll sich auf das gesamte Pflanzenmaterial 
einschließlich der Ernteprodukte beziehen und das Konzept der ‘im Wesentlichen 
abgeleiteten Sorten’ einführen, mit dem genetisch modifizierte Organismen 
geschützt werden. Außerdem soll die Patentlaufzeit von 15 auf 25 Jahre erhöht 
werden. 

Gesetz begünstigt Züchter von Gen-Saaten 

Kleinbauern, die ohne Genehmigung Hybrid-Saatgut ausbringen, könnten nach 
Inkrafttreten der Novelle juristisch belangt werden. »Selbst bei einheimischem 
Mais, der genetisch kontaminiert wäre, könnte die Industrie auf ihr Patentrecht 
pochen«, erklärt Alejandro Espinosa vom Mais-Programm des Nationalen 
Forschungsinstituts für Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Viehzucht [2] 
(INIFAP). »Das wäre der letzte Nagel im Sarg des mexikanischen Agrarlands.« 

Die Gesetzesnovelle würde Mexiko eine Revision des zuletzt 1991 überarbeiteten 
Übereinkommens des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen 
[3] (UPOV) von 1961 ersparen. Mexiko trat dem UPOV 1978 bei und hält sich an 
die Richtlinien aus jenem Jahr. 

Wie aus der zwischenstaatlichen Übereinkunft hervorgeht, garantiert der Verband 
Züchtern neuer Pflanzensorten in den Mitgliedsländern eine Anerkennung ihrer 
Rechte, die unterschiedlich, ausreichend homogen und unveränderlich sind. 
Sowohl Patente als auch exklusive Eigentumsrechte von Züchtern neuer 
Pflanzensorten werden geschützt. 

Der in Genf ansässige Verband verfolgt das Ziel, »ein effizientes System zum 
Schutz von Pflanzensorten zu schaffen und voranzubringen, um die Entwicklung 
neuer Pflanzensorten zum Nutzen der Gesellschaft zu fördern«. Die 1991 
vorgenommene Revision, die 1998 in Kraft trat, schützt die Eigentumsrechte 
Kanadas, der USA und der EU und schreibt erstmals Rechte auf genetische 
Merkmale fest – ein Zugeständnis an die Urheber gentechnisch modifizierter 
Organismen. 

Allein in Mexiko werden nach Angaben des Nationalen Amts für Saatgutkontrolle 
und -zertifizierung (SNICS) jährlich mehr als 250.000 Tonnen Saatgut 
produziert. Die Behörde überwacht rund 55.000 Hektar Land, auf denen das 
Saatgut von etwa zwei Dutzend Pflanzen erzeugt werden. 

Ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen 
(NGOs) drängt das Parlament dazu, die Reform zu stoppen und einen offenen 
Dialog mit den kleinen und mittleren Bauern zu führen, die von der 
Gesetzesnovelle negativ betroffen wären. »Einheimisches Saatgut ist das 
einzige, was den rechtlosen Bauern noch geblieben ist«, betont San Vicente. Die 
Novelle gebe den großen Züchtern sogar die Möglichkeit, Wissenschaftler zur 
Rechenschaft zu ziehen, die das Saatgut für Versuche nutzten. 

Offiziellen Zahlen zufolge leben in dem lateinamerikanischen Land mit rund 112 
Millionen Einwohnern, das die zweitgrößte Volkswirtschaft der Region ausmacht, 
etwa fünf Millionen Kleinbauern. Mit Inkrafttreten der Reform erhält SNICS die 
Befugnis, bei Verstößen gegen die Patent- und Sortenschutzrechte Bußgelder zu 
erheben oder sogar die weitere Bewirtschaftung von Land zu verbieten. 

Staatliche Datenbank erfasst bereits 150 Züchter aus über 20 Ländern 

Bei SNICS sind bereit rund 150 Züchter aus mehr als 20 Ländern registriert, die 
Rechte auf mindestens 100 Sorten geltend machen wollen. Bei 43 Prozent dieser 
Sorten handelt es sich um Agrarpflanzen. Lateinamerikanische Staaten haben bei 
UPOV bislang noch keine 1.000 Anträge auf Anerkennung von 
Pflanzenzüchtungsrechten gestellt. 

Das weltweit aktive NGO-Bündnis ‘No Patents on Seeds’ [4] berichtet seit 1996 
darüber, dass immer weniger Saatgut auf den kleinen Farmen produziert und immer 
mehr industriell erzeugt wird. »Aberhunderte Sorten werden benötigt, um die 
Nachhaltigkeit von verbessertem und nativen Saatgut zu garantierten«, erklärt 
Espinosa. »Die Verbesserung des Saatguts ist in dem Fall ökologisch vertretbar, 
weil die Gene von ein- und derselben Spezies stammen.« 

Der mexikanische Staat unternimmt aber keine nennenswerten Anstrengungen, um 
dieses Zuchtsystem zu schützen. Das staatliche Saatgutzuchtunternehmen PRONASE 
befindet sich seit Anfang des Jahrtausends in der Liquidationsphase. Damit ist 
der Sektor in die Hände privater Unternehmen aus Mexiko und anderen Ländern 
übergegangen. 

Weiteren Spielraum erhielt die Privatindustrie durch das 2005 eingeführte 
Gesetz über die biologische Sicherheit genetisch modifizierter Organismen und 
das 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Produktion, die Zertifizierung und 
den Handel mit Saatgut. 



Der im Dezember von SNICS ergänzte Nationale Katalog der Pflanzensorten führt 
1.827 zumeist Mais-, Bohnen-, Hirse-, Weizen- und Kartoffelsorten auf. 
Staatliche Forschungsinstitute und Multis wie die in den USA ansässigen 
Konzerne ‘Monsanto’ und ‘Pioneer’ haben dort ihre Varietäten registrieren 
lassen. 

Links: 

[1] http://www.semillasdevida.org.mx/ 
[2] http://www.inifap.gob.mx/ 
[3] http://www.upov.int/
[4] http://www.no-patents-on-seeds.org/

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