20. April 2016
Nr. 12/16

BKA-Gesetz: Bundesverfassungsgericht stärkt Berufsgeheimnis zum Schutz von 
Mandanten

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die heutige Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, wonach die dort geregelten 
Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verfassungswidrig sind. Das 
anwaltliche Berufsgeheimnis darf nur in engen Grenzen eingeschränkt werden.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Berufsgeheimnisses der 
Anwälte betont. Das ist gut für unseren Rechtsstaat", sagt DAV-Präsident 
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. "Der Schutz des Berufsgeheimnisses 
ist kein Privileg der Anwälte sondern ein Recht der Mandanten", so 
Schellenberg. "Dieses Recht bietet den Mandanten einen unverzichtbaren 
Schutzraum."

Die Grundvoraussetzung der anwaltlichen Arbeit ist die Vertrauensbeziehung 
zwischen Rechtsanwalt und Mandant. "Dieses Vertrauen ist gefährdet, wenn 
heimliche Überwachungsmaßnahmen drohen", so der DAV-Präsident weiter. Der 
Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, bei der Änderung des BKA-Gesetzes alle 
Anwältinnen und Anwälte von Überwachungsmaßnahmen auszunehmen. Nur so kann ein 
einheitliches Schutzniveau mit der Regelung des Strafprozessrechts erreicht 
werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Urteil das BKA-Gesetz teilweise 
für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht beanstandet unter anderem, dass das 
Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nur bei 
Strafverteidigern absolut geschützt war. Bei anderen Anwälten ließ das Gesetz 
bislang im Einzelfall Ausnahmen zu. Nach Ansicht der Richter ist diese 
Differenzierung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Diesen Punkt hatte auch 
der DAV stets kritisiert. Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg war einer 
von sechs Beschwerdeführern. Schellenberg ist seit Juni 2015 Präsident des DAV.

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Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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