NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 23/18 | 2. MÄRZ
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Umwelt/Meeresschutz/Energie
NABU klagt gegen Bau von Nord Stream 2
Miller: Geplante Gaspipeline schädigt die Meeresumwelt der Ostsee 
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Greifswald/Berlin – Einen Monat nachdem das Bergamt Stralsund den Weg
zum Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 freigemacht hat, hat der NABU am
heutigen Freitag per Eilantrag Klage beim zuständigen
Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Der NABU kritisiert
grobe Verfahrensfehler und befürchtet durch den Bau der Ostsee-Pipeline
erhebliche Schäden für streng geschützte Lebensräume und Arten in
mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten. Die Klage begründet sich darüber
hinaus auch durch eine Reihe von Verfahrensfehlern.
 
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir nehmen nicht in Kauf, dass
allein in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gleich vier
Natura-2000-Schutzgebiete auf einer Länge von 50 Kilometern und in einer
Breite von bis zu 80 Metern umgegraben werden. Wir befürchten
irreparable Umweltschäden und fordern jetzt das zuständige Gericht auf,
den Planfeststellungsbeschluss zu überprüfen.“
 
Mit dem Bau der Ostsee-Pipeline in den deutschen Küstengewässern möchte
Nord Stream im Mai beginnen. Aus diesem Grund hat der NABU eine Klage im
sogenannten Eilverfahren eingereicht. Ziel ist es, dass mit dem Bau von
Nord Stream 2 gar nicht erst begonnen wird und das Gericht einen
Baustopp verfügt. Damit Nord Stream keine Tatsachen schafft, die die
Meeresumwelt irreparabel schädigt. Der NABU hatte sich bereits im Sommer
2017 gegen das Projekt ausgesprochen. Nachdem der
Planfeststellungsbeschluss Ende Januar veröffentlicht wurde, beauftragte
der Umweltverband eigene juristische und naturschutzfachliche Gutachten
und entschloss sich daraufhin zur Verbandsklage. Dabei wird der NABU vom
WWF fachlich und finanziell unterstützt.
 
„Wir mussten eklatante Verfahrensfehler feststellen: Monitoringdaten
wurden vorenthalten, die Methodik der Datenerhebung ist intransparent,
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind unvollständig. In der Summe sind
wir der Meinung, dass keine ausreichende Prüfung stattgefunden hat,
welche Umweltauswirkungen mit dem Bau und damit Risiken für streng
geschützte Riffe und Großalgenbestände, Meeresenten sowie vom
Aussterben bedrohte Schweinswale und Flussneunaugen tatsächlich
verbunden sind“, sagt NABU-Meeresschutzexpertin Anne Böhnke-Henrichs.
Darüber hinaus führen die geplanten Grabarbeiten zu massiven
Aufwirbelungen von Schad- und Nährstoffen in der ohnehin stark
eutrophierten Ostsee.
 
Die Gaspipeline läuft auf einer Länge von 1200 Kilometern durch die
Ostseegewässer Russlands, Finnlands, Schweden, Dänemarks und
Deutschlands. Nur in Deutschland wurde jetzt mit dem
Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes eine erste Baugenehmigung
erteilt. „Wir erwarten, dass erst alle notwendigen Genehmigungen für das
gesamte Projekt vorliegen, ehe in deutschen Meeresschutzgebieten
Tatsachen geschaffen werden. Das gilt auch für die landseitige Ableitung
der Gaspipeline EUGAL“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. 
 
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