Am 21.06.2011 13:39, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Am 21. Juni 2011 13:31 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:
>> On Tue, Jun 21, 2011 at 12:27:09PM +0200, M∡rtin Koppenhoefer wrote:
>>> das sehe ich nicht unbedingt so. Ein Poller ist durchaus ein Zeichen,
>>> dass KfZ dort nicht durchfahren dürfen, und bezeichnet somit einen
>>
>> Das halte ich fuer falsch - "durchfahren koennen" ist richtig - "durchfahren
>> dürfen" ist falsch. Nur weil es nicht durchpasst heisst das nicht
>> das ich nicht darf. Es gibt Elektromobile mit PKW zulassung die da super
>> durchpassen und es gibt keinen Grund das sie es nicht duerften.

Gerade ein Poller kann meistens entfernt werden, damit da auch Fahrzeug
(zB Stadtreinigung) durchfahren können.
Auch bei einem Tor dürfte motor_vehicles=private durchfahren, wenn sie
denn durchpassen.
Ob nun ein Tor offen oder verschlossen ist, ist noch mal ein anderes
Thema und selbst nach langere Studie und zB mit Öffnungszeiten versehen,
kenne ich noch keine Routing-Software, welche sowas auswertet.

Zusätzlich sollte man auch noch an Rettungsdienste denken, welche doch
allerlei Sonderrechte haben.

> wenn PKW-Zulassung bedeutet, dass sie diesen gleich gestellt sind,
> dann dürfen sie m.E. nicht durch. Google mal nach entsprechenden
> Gerichtsentscheiden. Was ich gefunden habe waren jeweils Hinweise,
> dass ein Schild nicht erforderlich ist, um einen als solchen
> erkennbaren Fußgängerbereich für Autos legal nicht befahrbar zu
> machen. Wie gesagt: an einem Bordstein muss auch kein Schild stehen,
> um den Gehweg zum Gehweg zu machen.
> 
> 
>> Da muesste eigentlich ein Verbotsschild stehen.
> 
> dann wäre es sicher noch eindeutiger, und man findet diese Schilder
> daher oft auch.

Nur dann gibt es eine direkte Vorschrift.

cu fly

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