Jetzt habe ich den Namen der Regelung wiedergefunden:
Die "Verblassens-Formel"

Wenn die individuellen Züge eines geschützten Werkes durch ein
neu geschaffenes Werk verblassen, so liegt eine freie Benutzung
vor.

Optimaler Weise sollte man das ältere Werk nur als Ausgangspunkt
betrachten, sich z.B. über markante Punkte informieren und dann
daraus kreativ etwas Neues erzeugen.

Und hier haben wir das Ganze schriftlich:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

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