Sven Geggus schrieb:
> Garry <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
>> Ist wohl so ne Sache wie das mit den abgetippten Telefonbüchern...
> 
> Soll heißen, dass das Datenbankrecht da greift?
> 
> Wohl kaum, denn aa ist ja nur die Datenbank als Gesamtwerk schützenswürdig
> und nicht das einzelne Datum an sich, das O2 öffentlich per Broadcast
> versendet.

Die Aussendung als CB braucht o2 für seinen Homezonedienst, genauer
gesagt um die kleinen Häuschen auf dem handy anzeigen zu können. Dies
war aber nur um GSM-Netz so, bei UMTS gibt es diese Krücke nicht mehr.
Ganz exakt sind die Koordinaten nicht, weil sie je Sektor immer etlich
Meter vor dem Sender positioniert sind.

Was anderes ist das mit den CIDs und LACs, das sind die Kennungen der
Sender. Die haben alle GSM-Netze und sie folgen meist einer internen
Systematik. Das Sammeln macht aber nicht wirklich Sinn da ab und an die
LAC (Regionalkennung) umgestrickt werden und dann alle CID
(Senderkennung) mit. Und auch wieder hier, bei UMTS ist das anderst.

Mann könnte nun hergehen und die CID/LAC zu einem Mobilfunksender mappen
und per GPS den Standort vermessen. Dann könnte man allerhand selber
stricken mit der Auswertung der CID, und da gibt es ja auch die eine
oder andere Software. Wer dann och den TA auswerten kann, der hats noch
etwas genauer.

Und wer jetzt nix versteht und mehr wissen will:
http://www.nobbi.com/monitor/index.htm und dann Glossar

Gruß Thorsten

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