Sven Geggus schrieb:
 Ich hätte gedacht, dass die Gemeinden Daten von den
> Landesvermessungsämtern für interne Verwendung kostenfrei erhalten.
> 

Das, was die Landesvermessungsämter bzw. hier in NRW die Katasterämter
der Kreise an die Gemeinden abgeben, ist die "ALK" (Automatisierte
Liegenschaftskarte).

Das ist ein Nachweis der Flurstücksgrenzen. Sehr genau, sehr detailliert.
Inhalt: Grenzpunkte, Gebäude (jede Ecke, jeder Balkon), Nutzungsarten,
z.T. auch Zaun oder Mauer und vieles mehr.

Das dient der Gemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans, zur
Verwaltung der eigenen Grundstücke, u.v.m.

ABER das ist nur für interne Zwecke bestimmt und darf von der Gemeinde
nicht veröffentlicht werden.

Darin sind dann z.B. die Grenzen des Straßengrundstücks erkennbar, aber
nicht der Verlauf der Fahrbahn. Alle anderen verkehrstechnischen
Eigenschaften natürlich auch nicht.

Zielmaßstab der ALK ist 1:1000 (1:500 - 1:2500).

Kurz gesagt: ALK hat mit OSM fast nichts gemeinsam.

Aber aus diesen Daten kann man Gebäude-Koordinate und Gebäude-Adresse
extrahieren. Man erhält also: "georeferenzierte Adressen".
Das braucht man für die Navigation bis vor die Haustür.

Es wird demnächst einen Online-Dienst der LVermA geben: Koordinate zur
Adresse liefern. Natürlich aber nur mit Authentifizierung und gegen
Bezahlung.

Das LVermA liefert auch noch Topografische Karten (TK25, TK50, TK100).
Die DGK5 (Deutsche Grundkarte 1:5000) ist eine generalisierte ALK.

Dem OSM am ähnlichsten ist noch die DTK10 (Digitale Topografische Karte
1:10.000).

Info Dienste: http://www.gis3.nrw.de/DienstelisteInternet/

Muster DTK10: http://www.gis3.nrw.de/DiensteVorschau/?id=182

Mit Portal: http://www.tim-online.nrw.de

-- 
Frank Jäger

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