Hallo Community,
ich habe heute endlich die Rückantwort des Bundesministerium des
Innern (Deutschland) erhalten, welches meine Recherchen bestätigt:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Straßenverzeichnis/Stimmbezirke
Die Listen mit den Stimm- bzw. Wahlbezirken unterliegen direkt
§ 5 Abs. 1 UrhG
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Straßenverzeichnis/Stimmbezirke
Die Listen mit den Stimm- bzw. Wahlbezirken unterliegen direkt
§ 5 Abs. 1 UrhG und genießen somit kein Urheberrecht und keinem
Quellzwang.
Viel Spaß beim Sammeln [1]:
die Liste ist endlos ..
... aber leider wohl
artin Trautmann schrieb:
... aber leider wohl nicht zentral abrufbar, nicht mal
zentral auf Landesebene in allen Bundeslaendern :-(
Ja und? Dafür gibt es Google ... in Sekunden ist es möglich, hunderte
PDF-Dateien herunterzuladen.
Ich habe alleine schon 40 Verzeichnisse unten, die ich gerade
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