Anbei einen Auszug aus dem ZGB (steht bei mir im Regal, kann ich zur GV mitbringen):
Art. 60 A. Gründung I. Körperschaftliche Personenverbindung 1 Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist. 2 Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Art. 61 II. Eintragung 1 Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. 2 Betreibt der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so ist er zur Eintragung verpflichtet. 3 Der Anmeldung sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufügen. Art. 62 III. Vereine ohne Persönlichkeit Vereine, denen die Persönlichkeit nicht zukommt, oder die sie noch nicht erlangt haben, sind den einfachen Gesellschaften gleichgestellt. Art. 63 IV. Verhältnis der Statuten zum Gesetz 1 Soweit die Statuten über die Organisation und über das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern keine Vorschriften aufstellen, finden die nachstehenden Bestimmungen Anwendung. 2 Bestimmungen, deren Anwendung von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, können durch die Statuten nicht abgeändert werden. ------------------------------------------------------------------------------ Wikipedia äussert sich dazu ebenfalls: http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Vereinsrecht Vereinsrecht Die rechtlichen Grundlagen zum Verein finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) [1]. Soweit es daraus keine zwingenden Vorschriften gibt, kann in den Statuten alles frei geregelt werden. Wird in diesen etwas nicht geregelt, gelten automatisch die entsprechenden Passagen aus dem ZGB. Folgende Grundsätze sind vom Gesetz her zwingend: Der Vorstand - welcher mindestens zwei Mitglieder umfasst - und die anderen Organe dürfen ausdrücklich nur das tun, was ihnen gemäß Statuten erlaubt ist. Alle anderen Beschlüsse müssen von der Vereinsversammlung gefällt werden. Jedes Mitglied kann einen Beschluss, welcher die Statuten oder geltende Gesetze verletzt, vor Gericht anfechten, falls das Mitglied dem Beschluss vorher nicht zugestimmt hat. Eine Änderung des Vereinszwecks darf keinem Mitglied aufgezwungen werden. Das heißt dass der Zweck nur per einstimmigem Beschluss aller Mitglieder geändert werden kann. Ein Fünftel der Mitglieder kann jederzeit eine außerordentliche Vereinsversammlung einberufen, etwa zwecks Abwahl des Vorstands. Sonst findet sie mindestens einmal pro Jahr statt. [Bearbeiten] Eintrag ins Handelsregister Ein Verein kommerzieller Natur ("ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe") muss im Handelsregister eingetragen sein, wenn die jährlichen Roheinnahmen mehr als 100'000 Franken betragen.[2] Nach der Eintragung kann der Verein im Konkursfall betrieben werden. Alle anderen Vereine können sich aus Prestigegründen eintragen lassen, oder um gegenüber anderen Organisationen zu beweisen, dass der Verein überhaupt existiert (z.b. ausländische Partner oder Dachorganisationen). Nur wenige Prozent aller Vereine sind ins Handelsregister eingetragen. Die Statuten sowie die Adressen der Vorstandsmitglieder müssen bei der Eintragung mitgeteilt werden. Falls die Mitglieder persönlich für das Vereinsvermögen haften oder wenn eine Nachschusspflicht besteht, muss bei der Eintragung eine Mitgliederliste abgegeben werden. Ein- und Austritte aus dem Verein müssen ebenfalls gemeldet werden. [Bearbeiten] Finanzielle Haftung der Vereinsmitglieder Seit 1. Juni 2005 ist der Artikel 75a[3] des Zivilgesetzbuches in Kraft. Er lautet: Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen. Diese Klärung wurde eingefügt, weil vorher eine paradoxe Situation bestand: Wurden in den Statuten Mitgliederbeiträge definiert - und sei es auch nur in der Form von "Die Vereinsversammlung legt jedes Jahr die Beiträge der Mitglieder fest" - dann hafteten Mitglieder nur in der Höhe des jährlichen Vereinsbeitrags. Wurden keine Beiträge statutarisch verankert, dann hafteten im Konkursfall die Mitglieder ohne Einschränkungen. Ein Beispiel dafür war das 500'000 Franken hohe Defizit einer Pferdesportveranstaltung. Der Verein eröffnete Konkurs, doch die Gläubiger gingen leer aus, weil die Mitglieder ihre Beiträge leisteten und damit ihre Pflicht erfüllt haben[4]. Vor der Einführung von 75a mussten Vereinsmitglieder - falls keine Beiträge definiert wurden - voll für das Vereinsvermögen haften, während Genossenschaftsmitglieder im Normalfall nicht hafteten. ------------------------------------------------------------------------------ Zum Handelsregistereintrag findet sich Folgendes: http://www.gruenden.ch/internet/gruenden/de/tk/hr.html Welches Handelsregisteramt ist für Sie zuständig? Die Handelsregister werden kantonal geführt. Der Eintrag hat im Register des Kantons zu erfolgen, in welchem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Allfällige Zweigniederlassungen sind jeweils im Register am Sitz der Niederlassung einzutragen. Eintragungsverfahren Für die Eintragung sind eine schriftliche, mit beglaubigten Unterschriften versehene Anmeldung sowie - je nach Rechtsform unterschiedliche - Belege einzureichen. Die Einzelheiten zum Eintragungsverfahren sind im Obligationenrecht (OR) und insbesondere in der Handelsregisterverordnung (HRegV) geregelt. ------------------------------------------------------------------------------ Und da ich auch das OR zuhause rumstehen habe (endlich haben die Recht-Vorlesungen sich mal ausgezahlt *g*) habe ich da nachgesehen, aber da stehen nur Regelungen für die Registergerichte drin, also für uns uninteressant. Soweit mal... Manuel -- --------------------------------------------------------- All-Things-Open Projektgruppe [EMAIL PROTECTED] --------------------------------------------------------- -----BEGIN GEEK CODE BLOCK----- Version: 3.1 GCM d-- s:- a? C++$ UL++++ P+> L+++>$ E- W+++$ N+ o-- K- w--$ O+ M+ V PS+ PE- Y+ PGP+ t 5 X R UF++++ !tv b+> DI D+ G+ e> h r y++ ------END GEEK CODE BLOCK------ _______________________________________________ Wikimediach-l mailing list Wikimediach-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l