On 1/12/06, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> ---------- Forwarded message ----------
> Zu Ihrer Frage: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
> muss vom Steueramt des zuständigen Kantons erteilt werden.

Nur, damit dieses Thema nicht irgendwann mal übel aufschlägt: Was ist,
wenn der Verein seinen Sitz später in einen anderen Kanton verlegt?
Muss die ganze Prozedur dann noch einmal durchlaufen werden?

Solange der Sitz des Vereins am Wohnort des Präsidenten ist, wird sich
ein Wechsel des Kantons (in hoffentlich ferner Zukunft) kaum vermeiden
lassen.

Ich würde aber auch unabhängig von der Frage der Gemeinnützigkeit
überlegen, ob es nicht noch eine vernünftige Alternative zu einem an
den Präsidenten gebundenen Sitz gibt.

Viele Grüße
Arne

Zweiter Vorsitzender von Wikimedia Deutschland e.V.,
weit weg vom Sitz des Vereins wohnend ;)
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