Hallo alle, ich leite das hier mal weiter, weil es ja von allgemeinem Interesse sein könnte.
Es ging hier um per Verkehrszeichen gesperrte Radrouten. Meine Absicht hier und in noch anderen Fällen ist, darauf hinzuwirken, daß man als Bürger Anspruch auf eine ordentliche Beschilderung hat. Schließlich verfolgen die Ordnungsbehörden auch Verstöße gegen Beschilderungen, die keinen Sinn ergeben - das Schild gilt und ist zu beachten. Jedenfalls lohnt es sich, die Verwaltungen hier zu ordentlicher Arbeit zu animieren ;-). Zu den hier bereits berichteten Sperrungen im Seewald bei Korntal gab es auch ein positives Feedback. Es wird noch zu prüfen sein, wie schnell das dann alles geht. Nett übrigens auch: in diesen Vorgang hat sich dann noch jemand vom Ditzinger Ortsverband des ADFC eingeklinkt und nochmals eine Sammlung von Unstimmigkeiten und kaputten Beschilderungen eingereicht. Es wurde von der Stadt eine flächendeckende Korrektur zugesagt :-) Mein nächstes Schreiben geht dann nach Gerlingen, dort werden Radrouten entgegen nicht freigegebener Einbahnstraßen beschildert... Falls ihr auch solch kaputte Situationen kennt, schreibt also die Gemeinden an und eskaliert falls nötig (Landratsamt etc.), man kann etwas bewegen! lg Heiko -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: AW: Sperrung von Feldwegen für Radfahrer Datum: Mon, 11 May 2015 16:11:50 +0200 Von: ZimmermannA <[email protected]> An: 'Heiko Eckenreiter' <[email protected]> Kopie (CC): [email protected] <[email protected]>, [email protected] <[email protected]>, [email protected] <[email protected]>, [email protected] <[email protected]> Sehr geehrter Herr Eckeneiter, vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider können wir den Verbleib Ihrer ersten Nachricht bei uns im Haus nicht nachvollziehen. Wir können uns deshalb erst jetzt bei Ihnen melden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Wir haben unserem Betriebshof den Auftrag erteilt, die Verkehrszeichen auszutauschen. Z250 StVO wird durch Z260 StVO ersetzt. Im Regelfall ist dies innerhalb von einer Woche erledigt. Wir haben noch an vielen Feldwegen von früher die Beschilderung mit Z 250 StVO. Spätestens beim altersbedingten Austausch der Schilder ersetzen wir Z 250 durch Z 260 StVO. Leider konnten wir aus personellen Gründen bisher keinen generellen Austausch vornehmen. Falls Ihnen noch andere Stelle auffallen, dürfen Sie uns diese gerne melden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zimmermann Leiter Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren Stadt Ditzingen Am Laien 1 71254 Ditzingen Tel.: 07156 164130 Fax: 071561648130 E-Mail: [email protected] Internet: www.ditzingen.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Heiko Eckenreiter [mailto:[email protected]] Gesendet: Dienstag, 5. Mai 2015 17:35 An: Information; ZimmermannA Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected] Betreff: Fwd: Sperrung von Feldwegen für Radfahrer Sehr geehrte Damen und Herren, mit den Gepflogenheiten in Ditzingen bin ich nicht vertraut, doch hätte ich mir erhofft, innerhalb eines Monats von einer Stadtverwaltung eine Antwort auf eine Bürgeranfrage zu erhalten. Die dargestellte Situation mit der Fahrradfahrer ausschließenden Beschilderung ist immerhin sehr unangenehm, man stelle sich nur eine Familie vor, die mit Kindern nicht auf der Kreisstraße fahren möchte und legal nicht mehr vor oder zurück kann. Ich frage daher noch einmal (jetzt in einen erweiterten Verteilerkreis hinein), ob es in Ditzingen jemanden gibt, der/die sich um die Belange von Fahrradfahrern kümmert und die unten stehenden Fragen beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen, Heiko Eckenreiter -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Sperrung von Feldwegen für Radfahrer Datum: Sun, 05 Apr 2015 15:38:47 +0200 Von: Heiko Eckenreiter <[email protected]> An: [email protected] Kopie (CC): [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren, südlich von Heimerdingen, beim Eichwaldhof/Strässleshof (das ist hier: http://osm.org/go/0Dk9HErOI-?m= ) wird die Kreisstraße 1653 von einem Feldweg in Ost-West-Richtung gequert. Dieser Feldweg ist in westlicher Richtung durch Zeichen 250, Zusatz 1026-36 (Verbot für Fahrzeuge aller Art, landwirtschaftlicher Verkehr frei) und in östlicher Richtung durch Zeichen 250, Zusatz 1020-30 (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger frei) für Radfahrer gesperrt. Dies ist verwunderlich, zeigt doch z.B. die Freizeitkarte des Landes Baden-Württemberg sowie auch andere Publikationen, daß über diesen Feldweg eine empfohlene Radroute führt. Vor Ort sind keine Umstände erkennbar, die einer Benutzung durch Radfahrer entgegen stünden. Auch Gründe für eine Einschränkung des Gemeingebrauchs (hier: Verbot für Radfahrer) nach § 14 Straßengesetz Baden-Württemberg sind nicht zu erkennen. Könnten Sie hier bitte behilflich sein bei der Beantwortung der Fragen: 1. Warum und auf welcher Rechtsgrundlage ist dieser Feldweg für Radfahrer gesperrt? 2. Falls diese Sperrung nicht in der Absicht des Verordnungsgebers liegt: innerhalb welches Zeithorizonts kann diese Sperrung aufgehoben werden? Müssen Verlage und das Landesamt für Geoinformation darauf hingewiesen werden, um die Situation in künftigen Auflagen zu berücksichtigen? Mit freundlichen Grüßen, Heiko Eckenreiter Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. 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