Hallo Stuttgarter OSM-ler, ein NVBW-Kollege hatte vor kurzem bei der Stadt Stuttgart nachgefragt, ob die Dieselverkehrsverbotszone für einen OSM-Import bereitgestellt werden kann.
Wir haben von der Stadt Stuttgart, Stadtmessungsamt, die Erlaubnis zum Import bekommen, siehe unten. Das Gebiet ist identisch zur Umweltzone. Wenn ich den Datensatz konkret habe, werde ich prüfen, ob wir bzgl. der Geometrie überhaupt was in OSM ändern müssen. Zum Kennzeichnen der Fläche als Dieselverkehrsverbotszone muss ich im OSM-Wiki mal auf die Suche gehen. Hier die anonymisierte Freigabe von der Stadt für OSM, an die NVBW geschickt, weil von dort nachgefragt worden war. Die Mail mit Personenangaben sind bei Bedarf bei mir einsehbar. Viele Grüße Dietmar Seifert " Dietmar Seifert EFA-Leitzentrale Dipl.-Inform. T +49 711 23991-141 @ [email protected] F +49 711 23991-23 [cid:516985b26d5e45859b49387bbee67194] NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart www.nvbw.de Hinweise zur Datenverarbeitung nach der DSGVO Informationen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten von Kunden, Interessenten, Lieferanten und Dienstleistern sowie Rechtsgrundlagen i. S. d. DSGVO können Sie hier<https://www.nvbw.de/index.php?id=311&no_cache=1&ADMCMD_cooluri=1> aufrufen. Geschäftsführer Volker M. Heepen ++ Aufsichtsratsvorsitzender Winfried Hermann, Minister ++???????? Amtsgericht Stuttgart HRB Nr. 17102 Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail durch unberechtigte Dritte ist unzulässig. Wir bitten Sie, sich mit dem Absender dieser E-Mail in Verbindung zu setzen, falls Sie nicht der Adressat dieser E-Mail sind und das Material von Ihrem Computer zu löschen. -------- Ursprüngliche Nachricht -------- Von: [email protected]<mailto:[email protected]> Datum: 24.09.19 10:25 (GMT+01:00) An: "xx" <[email protected]<mailto:[email protected]>> Betreff: OSM-Freigabe Guten Tag Herr xx, ich wollte mich bei Ihnen erkundigen, ob Sie sich das von mir übersendete Geopackage mit der Dieselverkehrsverbotszone bereits ansehen konnten und ob Sie Fragen diesbezüglich haben. Ergänzend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die Dieselverkehrsverbotszone und die Umweltzone identisch sind. Die freigegebenen Straßen gelten somit für beide Zonen. Bezüglich der OSM-Freigabe habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung sowie vom Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität die Aussage erhalten, dass Sie die Diesel-Verkehrsverbotszone/Umweltzone in OSM einbringen dürfen. Mit freundlichen Grüßen xx _________________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Stadtmessungsamt 62-5.3 Geoinformation und Kartografie xx Kronenstr. 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711 216-xx Fax: 0711 216-xx E-Mail: [email protected]<mailto:[email protected]> "
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